München: Anklage gegen fünf Mitglieder der Letzten Generation

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen fünf Mitglieder der früheren Klimagruppe Letzte Generation erhoben. Den Aktivisten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Ob es zu einem Prozess kommt, entscheidet das Landgericht München I. Die Ermittlungen hatten bereits 2023 für großes Aufsehen gesorgt – unter anderem durch eine bundesweite Razzia und massive Kritik an den eingesetzten Methoden.

Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

Die fünf Beschuldigten sollen Teil der inzwischen nicht mehr aktiven Gruppierung Letzte Generation gewesen sein. Ihnen wird vorgeworfen, sich zu einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB zusammengeschlossen zu haben. Laut Strafgesetzbuch drohen im Falle einer Verurteilung Haftstrafen von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Landgericht München I prüft Prozessbeginn

Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, muss nun das Landgericht München I entscheiden. Eine offizielle Bestätigung oder Stellungnahme gibt es bislang weder von der Generalstaatsanwaltschaft noch vom Landgericht. In solchen Fällen erfolgt eine öffentliche Mitteilung meist erst, wenn alle Beschuldigten offiziell über die Anklage informiert wurden.

Razzia im Mai 2023 sorgte bundesweit für Kritik

Bereits im Mai 2023 hatten die Ermittlungen für breite mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Damals durchsuchten 170 Polizisten 15 Objekte in sieben Bundesländern. Die Razzia wurde von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Bayern durchgeführt. Zeitweise wurde auch die Internetseite der Letzten Generation abgeschaltet und mit dem Hinweis versehen, dass es sich bei der Gruppe um eine kriminelle Vereinigung handle. Nach heftiger Kritik wurde der Hinweis wieder entfernt.

Abhöraktion sorgte für Kritik von Journalistenverbänden

Im Rahmen der Ermittlungen hatten die bayerischen Behörden auch einen Telefonanschluss der Gruppe abgehört – darunter auch die Nummer für Presseanfragen. Diese Maßnahme wurde unter anderem von Journalistenverbänden stark kritisiert. Die Gerichte in München erklärten die Maßnahmen später jedoch für weitgehend rechtmäßig.

Weitere Anklagen in Brandenburg

Die Anklage in München ist nicht der erste Fall dieser Art. Bereits im brandenburgischen Neuruppin wurde gegen fünf weitere Mitglieder der Letzten Generation Anklage erhoben – unter anderem wegen Aktionen gegen eine Ölraffinerie in Schwedt, den BER-Flughafen und das Museum Barberini in Potsdam. Ob es dort zu einem Prozess kommt, war zuletzt laut dem Landgericht Potsdam noch unklar.

Kritik an Ermittlungen von Politik und Menschenrechtsorganisationen

Der bayerische Fall hatte vor allem wegen der intensiven Ermittlungsmethoden hohe Wellen geschlagen. Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) nannte die Razzia „völlig absurd“. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International äußerte sich kritisch und sprach von einem „Angriff auf das Recht auf friedlichen Protest“.

Was war das Ziel der Letzten Generation?

Nach § 129 StGB gilt eine Vereinigung als kriminell, wenn ihr Zweck auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die mit mindestens zwei Jahren Haft bedroht sind – darunter zum Beispiel Nötigung, wie sie bei Straßenblockaden der Gruppe diskutiert wurde. Laut Angaben der Gruppe sei dies jedoch nicht das Hauptziel gewesen. Carla Hinrichs, ehemalige Sprecherin und eine der Beschuldigten, betonte, die Letzte Generation habe sich auf Aufklärung über die Klimakrise konzentriert. Straftaten seien nicht mehr als ein Mittel gewesen, um Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken.

Hinrichs äußerte sich nach Bekanntwerden der Anklage erneut öffentlich: Man habe Alarm schlagen wollen, weil „alles auf dem Spiel steht“. Nun werde man dafür angeklagt, friedlich protestiert zu haben.

dpa / MF

expand_less