Landkreis Cham: Grüngutsammelstellen ab 14. März wieder geöffnet – Regeln für Anlieferung
Ab dem 14. März 2025 öffnen die Grüngutsammelstellen im Landkreis Cham wieder für die Entsorgung von sonstigen Grünabfällen wie Rasen- und Blumenschnitt, Laub oder Fallobst. Der Baum- und Strauchschnitt kann weiterhin das ganze Jahr über abgegeben werden.
Um eine effiziente Verwertung zu gewährleisten, ist eine strikte Trennung notwendig:
Baum- und Strauchschnitt gehört auf die dafür vorgesehenen Lagerplätze.
Sonstige Grünabfälle wie Rasenschnitt oder Fallobst sind in die bereitgestellten Container oder Schütten zu entsorgen.
Nur private Haushalte dürfen anliefern
Die Sammelstellen stehen ausschließlich privaten Haushalten und gewerblich genutzten Grundstücken mit öffentlicher Abfallentsorgung zur Verfügung. Gewerbliche Anlieferungen, etwa durch Gartenbaubetriebe, Baufirmen oder landwirtschaftliche Betriebe, sind nicht erlaubt.
Diese Abfälle sind nicht gestattet
Nicht an den Sammelstellen entsorgt werden dürfen:
Biomüll (z. B. Speisereste, Knochen) → Biotonne
Straßen- und Hofkehricht → Restmülltonne
Abfälle aus der Brennholzaufbereitung → Kompostanlage oder Restmülltonne
Sonstige Holzabfälle wie Obstkisten oder Bauhölzer
Standorte und weitere Informationen
Die Sammelstellen befinden sich nicht immer auf den Wertstoffhöfen, sondern teilweise an separaten Standorten der Gemeinden. Eine Übersicht der Standorte ist online unter www.kreiswerke-cham.de verfügbar.
Die Kreiswerke Cham appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die Regeln einzuhalten, um den kostenfreien Service langfristig aufrechterhalten zu können.