
Regensburg: Anklage gegen Christian Schlegl erhoben
Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhebt nun auch gegen Christian Schlegl Anklage. Die Vorwรผrfe sind Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoร gegen das Parteiengesetz und falsche uneidliche Aussage.
Dem CSU-OB-Kandidaten im Kommunalwahlkampf 2014 legt die Staatsanwaltschaft zur Last, Spenden eines Regensburger Immobilienkonzerns fรผr seinen Kommunalwahlkampf verschleiert zu haben. Er soll veranlasst haben, dass Spenden in Hรถhe von 40.000 Euro an den Verein Bรผrger fรผr Regensburg nicht direkt aus dem Konzern kamen, sondern รผber Strohmรคnner geleistet wurden. Der Immobilienkonzern soll ausserdem Wahlkampfkosten in Hรถhe von 50.000 Euro รผbernommen haben. Um das zu verschleiern, sollen Scheinrechnungen gestellt worden sein. Weil diese Rechnungsbetrรคge dann von den Rechnungsempfรคngern auch noch steuerlich geltend gemacht worden sein sollen, wird jetzt auch Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung erhoben.
Darรผber hinaus geht es auch noch um Spenden aus der Immobilienbranche an den CSU-Kreisverband Regensburg fรผr den Kommunalwahlkampf in Hรถhe von fast 60.000 Euro. Hier soll รผber Strohmรคnner mit gesplitteten Betrรคgen gearbeitet worden sein.
Im Rahmen seiner Zeugenaussagen vor Gericht im aktuell laufenden Prozess gegen Joachim Wolbergs, Norbert Hartl, Volker Tretzel sowie einen weiteren Angeklagten soll CSU-Stadtrat Schlegl auรerdem vorsรคtzlich die Unwahrheit gesagt haben, als es um die Zuwendungen an den Verein Bรผrger fรผr Regensburg ging.
Das Landgericht muss noch รผber die Zulassung der Anklage entscheiden.
Schlegl-Verteidiger Brenninger zu den Vorwรผrfen
Christian Schlegls Verteidiger ist Dr. Konrad Brenninger. Er hat heute auf die Anklage reagiert:

Dass nunmehr auch gegen meinen Mandanten eine Anklageschrift eingereicht wurde, ist nicht รผberraschend, denn als ehemaliger OB-Gegenkandidat des OB Wolbergs sah er sich stets einem erhรถhten Ermittlungsdruck der Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Verwunderlich hingegen, welche Tatgegenstรคnde letztlich in der Anklage aufgebaut werden.
Es scheint, dass mein Mandant in den โStrudel des Wolbergs-Prozesses hinein gesogen wird. Jedoch ist nunmehr zumindest staatsanwaltschaftlich bestรคtigt, dass er in keinerlei Beziehung zu etwaigen Korruptionsstraftaten steht.
Mein Mandant hat hohes Vertrauen in den Rechtsstaat und hofft, dass sich in einem Verfahren die verbleibenden Tatvorwรผrfe aufklรคren und aus seiner Sicht auch ausrรคumen bzw. entschรคrfen lassen. Hieran wird er sich konstruktiv beteiligen.
Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft:
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Christian Schlegl wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoร gegen das Parteiengesetz und falscher uneidlicher Aussage.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen auffรคlliger Parteispenden den Ermittlungskomplex gegen den OB-Kandidaten der CSU im Kommunalwahlkampf 2014 Christian Schlegl abgeschlossen und Mitte April 2019 Anklage zum Landgericht Regensburg erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, Spenden eines Regensburger Immobilienkonzern fรผr seinen Kommunalwahlkampf verschleiert zu haben, indem er zum einen mit veranlasste, dass Spenden in Hรถhe von 40.000 โฌ an den Verein Bรผrger fรผr Regensburg nicht direkt aus dem Immobilienkonzern an den Verein, sondern รผber Strohmรคnner geleistet wurden. Zum anderen soll der Immobilienkonzern Wahlkampfkosten in Hรถhe von 50.000 โฌ (netto) unmittelbar รผbernommen haben. Dabei sollen in beiden Fรคllen zur Verschleierung der Zahlungsflรผsse Scheinrechnungen รผber tatsรคchlich nicht erbrachte Leistungen erstellt und die Rechnungsbetrรคge von den Rechnungsempfรคngern in der Folge steuerlich geltend gemacht worden sein. Dem Angeschuldigten Schlegl wird deshalb Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Last gelegt.
Ferner soll der Angeschuldigte von einem Unternehmen aus der Regensburger Immobilienbranche Spenden an den CSU Kreisverband Regensburg Stadt fรผr seinen Kommunalwahlkampf in Hรถhe von insgesamt 59.550 โฌ erhalten haben, welche absprachegemรคร รผber Strohmรคnner auf Betrรคge unter 10.000 โฌ gesplittet und in der Folge im Rechenschaftsbericht der CSU unzutreffend erklรคrt worden sein sollen. Insoweit soll sich der Angeschuldigte Schlegl wegen Verstoร gegen das Parteiengesetz und Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben.
Schlieรlich wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im Rahmen seiner Zeugeneinvernahme im Strafverfahren gegen Oberbรผrgermeister Wolbergs und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Regensburg am 04.10.2018 und 13.11.2018 vorsรคtzlich die Unwahrheit im Zusammenhang mit den Zuwendungen an den Verein Bรผrger fรผr Regensburg gesagt zu haben. Dem Angeschuldigten Schlegl wird deshalb auch der Straftatbestand der falschen uneidlichen Aussage zur Last gelegt.
Das Landgericht Regensburg hat nunmehr รผber die Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entscheiden.
Trotz der jetzt erhobenen Anklage gilt fรผr den Angeschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung.
Unsere Berichterstattung zum Prozess gegen Joachim Wolbergs und weitere Angeklagte:
Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg / MF