
Pfatter: Verbotene Zufahrt und Grillfeuer im Naturschutzgebiet Stöcklwörth
Am Freitagabend, den 11. April 2025, kam es im Naturschutzgebiet Stöcklwörth bei Pfatter (Lkr. Regensburg) zu einem Verstoß gegen geltende Naturschutzregeln. Eine Gruppe von Personen hatte das Gebiet während der sensiblen Brutzeit widerrechtlich mit Autos befahren und ein Grillfeuer entzündet. Die Polizei Wörth an der Donau leitete mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Fahrzeuge im Schutzgebiet entdeckt
Gegen 19:00 Uhr wurde die Polizei über mehrere abgestellte Fahrzeuge im Naturschutzgebiet Stöcklwörth informiert. Eine Streife entdeckte vor Ort vier Autos sowie sechs Personen, die sich am Donauufer zum Angeln aufhielten. Die Angler konnten zwar die nötigen Berechtigungen für das Angeln vorweisen, dennoch verstießen sie gegen geltende Vorschriften.
Verstoß gegen Fahrverbot während der Brutzeit
Besonders schwer wiegt der Umstand, dass im Naturschutzgebiet Stöcklwörth derzeit ein striktes Fahr- und Lagerungsverbot gilt. Dieses dient dem Schutz des Großen Brachvogels, einer seltenen und besonders störungsempfindlichen Wiesenbrüterart, die in dieser Zeit ihre Brut aufzieht. Das Befahren des Gebiets kann die Tiere erheblich gefährden und den Bruterfolg negativ beeinflussen.
Illegales Grillfeuer verschärft den Vorfall
Zusätzlich stellten die Polizeibeamten fest, dass die Gruppe ein offenes Grillfeuer entzündet hatte – ein weiteres Vergehen, da offenes Feuer im gesamten Naturschutzgebiet Stöcklwörth ausdrücklich verboten ist. Auch dies stellt eine Gefährdung des sensiblen Lebensraums dar.
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Die Fahrzeughalter wurden aufgefordert, ihre Autos umgehend aus dem Schutzgebiet zu entfernen. Gegen die verantwortlichen Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz eingeleitet. Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang zur Einhaltung der Vorschriften in Naturschutzgebieten, um die empfindliche Tierwelt nicht zu gefährden.
PM PI Wörth an der Donau/ KH