
Niederbayern: Kripo Landshut durchsucht mehrere Wohnungen wegen Kinderpornografie-Verdachts
Landshut – Die Kriminalpolizeiinspektion Landshut hat am Dienstag, den 25. März 2025, mehrere Wohnungen im Landkreis Kelheim und in Landshut durchsucht. Hintergrund war der Verdacht auf Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials. Vier Männer im Alter von 37, 38, 48 und 77 Jahren stehen im Fokus der Ermittlungen.
Die Durchsuchungen erfolgten auf Grundlage von richterlich genehmigten Beschlüssen, beantragt von der Staatsanwaltschaft Landshut sowie der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing. Dabei wurden unter anderem Laptops, Tablets, Handys, externe Festplatten, ein PC sowie eine sogenannte „Kryptowallet“ sichergestellt.
Die vier tatverdächtigen Männer sollen über Chatgruppen und Messenger-Dienste kinderpornografisches Material gesucht und verbreitet haben. Einer der Männer steht zudem im Verdacht, mit Kryptowährung für solches Material bezahlt zu haben.
US-Behörden als Ausgangspunkt für Ermittlungen
Ein Großteil der Ermittlungsansätze in solchen Fällen stammt aus den USA. Dort sind Internetanbieter verpflichtet, strafbare Inhalte an Behörden zu melden. Meldungen über das FBI oder das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) gelangen regelmäßig an deutsche Polizeidienststellen – so auch nach Niederbayern. Diese Hinweise führen dann zu Ermittlungen und in schweren Fällen auch zu Wohnungsdurchsuchungen.
Polizei warnt: Besitz führt bereits zu Konsequenzen
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass bereits der Besitz entsprechender Dateien strafbar ist. Sobald strafbare Inhalte auf einem Gerät festgestellt werden, erfolgt eine Beschlagnahmung, unabhängig vom Alter des Besitzers. Besonders riskant sind unübersichtliche Chatgruppen, in denen sich verbotene Inhalte schnell verbreiten.
Die Polizei betont zudem, dass hinter den Bildern und Videos reale Opfer stehen – oft Kinder, die schwer missbraucht wurden. Selbst wenn Inhalte auf den ersten Blick harmlos erscheinen, ist die Verbreitung und Speicherung strafbar.
Verhalten bei Erhalt illegaler Inhalte
Wer eine Datei mit strafbarem Inhalt erhält, sollte laut Polizei wie folgt handeln:
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Nicht löschen, sondern umgehend zur Polizei gehen
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In der Gruppe klar Stellung beziehen, dass man solche Inhalte nicht erhalten möchte
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Nach der Anzeigenerstattung die Gruppe sofort verlassen
Empfehlungen zur Prävention
Zur Vorbeugung empfiehlt die Polizei unter anderem:
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Mitgliedschaften in Chatgruppen kritisch hinterfragen
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Die automatische Speicherung von Bildern und Videos deaktivieren
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Beim Online-Flirt das Alter des Gegenübers genau prüfen
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Eltern sollten eine Balance zwischen Privatsphäre und Schutz ihrer Kinder finden – dazu gehört unter Umständen auch die regelmäßige Kontrolle des Handys und zeitliche Begrenzung der Online-Nutzung
Hilfe für Betroffene
Personen mit pädophilen Neigungen werden aufgefordert, sich anonym an spezialisierte Hilfsorganisationen zu wenden, um rechtzeitig Unterstützung zu erhalten und mögliche Straftaten zu verhindern.
PP Niederbayern / SP