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      3G-Regel gilt jetzt auch für Beschäftigte mit Kundenkontakt: Was sagt ein Arbeitsrechtler dazu?

      Nur noch geimpft, genesen oder getestet ins Restaurant, ins Kino, zum Friseur – das ist die 3G-Regel. Die gilt ab morgen nicht mehr nur für die Kunden, sondern auch für ungeimpfte Mitarbeiter mit Kundenkontakt. Überall, wo es die 3G-Regel gibt, müssen sich ungeimpfte Beschäftigte zweimal in der Woche testen lassen. Arbeitsrechtlich ist das aber gar nicht so einfach zu regeln.

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