Di, 27.12.2016 , 10:55 Uhr

Zoll: Warnung vor verbotenen und gefährlichen Feuerwerkskörpern

Gerade die Zeit zwischen den Jahren nutzen viele Bürgerinnen und Bürger zu einem Besuch im Nachbarland Tschechien. Und was liegt da näher, als sich dabei gleich mit Feuerwerkskörpern für Silvester einzudecken. Allerdings sollte man dabei einige wichtige Hinweise zum Erwerb von Raketen, Böllern und Krachern beachten.

So stellten die Zöllnerinnen und Zöllner der Kotrolleinheiten Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg in den vergangenen Tagen ca. 2.500 Stück Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen Prüfkennzeichen sicher.

„Wer mit illegalen Silvesterkrachern angetroffen wird, muss mit einer Geld –oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Außerdem können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie z.B. Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen“, so Robert Spreng, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg.

Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung – und prüfung (BAM). Die dann zugelassenen Feuerwerkskörper werden mit den entsprechenden CE-Kennzeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet. Nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie von illegalen Feuerwerkskörpern die Finger lassen.

PM/MF

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