Am 9. Januar 2015 gelang Beamten des Zollamts Regensburg ein nicht alltäglicher Aufgriff: Bei der Kontrolle eines Päckchens aus den USA staunten die Zöllner nicht schlecht, was beim Öffnen der Sendung durch den Empfänger ans Tageslicht gelangte: eine aus Pythonleder gefertigte Handyschale. Der Empfänger hatte diese per Internet ersteigert.
Pech für den jungen Mann: Die Handyschale aus Pythonleder fällt unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. „Die Handyschale wird durch die Zollverwaltung beschlagnahmt. Der Empfänger hat jetzt vier Wochen Zeit, die nötigen Einfuhrpapiere vorzulegen. Können diese nicht vorgelegt werden, entscheidet das Bundesnaturschutzamt über das weitere Vorgehen“, so Carmen Bauer, Leiterin des Zollamts Regensburg.
pm