Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg überprüften in der Nähe des Grenzübergangs Waldsassen einen aus Tschechien kommenden Kleintransporter.
Auf Befragen gab der 67-jährige Fahrer an, keinerlei anmeldepflichtige Waren wie Zigaretten oder verbotene Gegenstände wie Schlagringe mit sich zu führen.
„Ich habe in Tschechien einen Freund besucht und habe nur drei Stangen Zigaretten und Kaffee dabei“, so die Auskunft des Mannes.
Bei der anschließenden Kontrolle des Laderaums stellte sich jedoch schnell heraus, dass diese Aussage nicht ganz der Wahrheit entsprach:
Auf einer Palette befanden sich 80 Kartons mit jeweils 50 Stück Pfefferspray. Jedoch befand sich auf den Spraydosen kein Hinweis zur Anwendung gegen Tiere, so wie es auf dem dazugehörigen Lieferschein vermerkt war („nur zur Abwehr bösartiger Tiere“).
Da es sich bei den aufgefundenen Pfeffersprays um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz handelt und der Fahrer die erforderlichen Papiere nicht vorlegen konnte, leiteten die Zöllner gegen den Mann ein Verfahren wegen des Verdachtes eine Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Die weitere Sachbearbeitung übernahm das Zollfahndungsamt München – Dienstsitz Nürnberg. Aufgrund weiterer sichergestellter Lieferscheine, die sich im Fahrzeug befanden, konnten die Fahnder nachweisen, dass bereits ca. 93.200 Stück Pfeffersprays so nach Deutschland und die Schweiz verbracht wurden. In Deutschland ging der größte Teil der Pfeffersprays nach Berlin.
Umfangreiche Nachermittlungen führten dazu, dass der bereits im April 2016 getätigte Aufgriff erst jetzt veröffentlicht werden kann.
PM/MF