Die Neuauflage des Prozesses gegen den ehemaligen Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist für Februar 2025 vor dem Landgericht München I geplant. Diese Entscheidung wurde laut einem Sprecher der Justiz getroffen. Wolbergs‘ Verteidiger, Peter Witting, bestätigte ebenfalls diesen Zeitraum.
Die erneute Verhandlung betrifft Teile des Parteispenden-Prozesses, der 2018/19 am Landgericht Regensburg verhandelt wurde. Im Fokus steht der Kommunalwahlkampf 2014. Bereits damals wurde Wolbergs in zwei Fällen der Vorteilsnahme für schuldig befunden, blieb jedoch straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil im November 2021 teilweise auf, da es als zu milde bewertet wurde. Die Neuverhandlung wurde an das Landgericht München I verwiesen.
Ein weiterer Prozess vor dem Landgericht Regensburg führte 2020 zu einer Verurteilung Wolbergs’ wegen Bestechlichkeit. Er erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe, ein Urteil, das der BGH 2021 vollständig bestätigte. Gegen beide Regensburger Urteile und die BGH-Entscheidung reichte Wolbergs‘ Verteidigung Anfang 2022 eine Verfassungsbeschwerde ein.
Das Landgericht München I hatte das Verfahren zunächst zurückgestellt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Im September 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen werde, da der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei. Damit kann die Neuverhandlung in München nun angesetzt werden.
dpa/MF