Das bayerische Kabinett hat heute die sogenannte Mietpreisbremseverordnung verabschiedet. „Bayern hat sich auf Bundesebene stets für die Mietpreisebremse eingesetzt und eine schnelle Umsetzung angekündigt“, so Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback. „Wir halten Wort: Ab 1. August 2015 gilt die Mietpreisbremse in 144 bayerischen Städten und Gemeinden. Die Miete darf dort künftig bei Neuabschluss eines Mietvertrages höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Bayern ist damit eines der ersten Länder, das die Mietpreisbremse umsetzt!“
Die Städte und Gemeinden, in denen bei Wiedervermietungen ab 1. August 2015 die Mietpreisbremse gilt, sind einsehbar unter http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/gemeinden_-_mietpreisbremseverordnung.pdf.
In Ostbayern sind nur Regensburg und Neutraubling von der Mietpreisbremse betroffen.
Pressemitteilung/MF