Am vergangenen Samstag ist Polizisten ein Lastwagen aufgefallen, der ein Boot auf seinem Anhänger nicht ausreichend gesichert hatte. Als sie den LKW daraufhin angehalten und den Fahrer kontrolliert haben, mussten die Beamten feststellen, dass alle Ausweisdokumente gefälscht waren. Denn bei dem vermeintlichen kroatischen Fahrzeugführer hat es sich eigentlich um einen serbischen Mann gehandelt, dem die Einreise in den EU-Schengenraum verboten ist. Außerdem hatte er keinen gültigen Führerschein und sich nicht an alle Verkehrsregeln gehalten. Ihn erwarten nun einige Strafverfahren.
JM
Polizeimeldung der APS Straubing-Kirchroth
Bereits am Samstag, den 18.12.2021, gegen 12:30 Uhr, fiel den Beamten der APS Kirchroth auf der BAB A3, in Fahrtrichtung Regensburg, ein Lkw auf, der auf seinem Anhänger ein Boot transportierte, welches unzureichend gesichert war. Die Beamten hielten den Sattelzug am Parkplatz Wellerbach an. Zur Kontrolle händigte der 24-jährige Mann einen kroatischen Führerschein, einen kroatischen Reisepass und einen kroatischen Personalausweis aus.
Bei der Überprüfung konnten die Beamten feststellen, dass es sich bei dem Führerschein und dem Personalausweis um Totalfälschungen handelte. Der Reisepass war ein echtes Dokument, welches verfälscht worden war. Des Weiteren fuhr er mit einer nicht auf ihn ausgestellten Fahrerkarte.
Letztlich räumte der Mann seine wahren Personalien ein und so konnte ermittelt werden, dass es sich bei ihm um einen Serben handelte, gegen den ein Einreiseverbot in den EU-Schengenraum verhängt worden war. Im weiteren Verlauf konnte festgestellt werden, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Durch den Jour-Staatsanwalt wurde eine Sicherheitsleistung im mittleren vierstelligen Bereich angeordnet. Gegen den Serben wurde ein Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Fälschung beweiserheblicher Daten, illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem wurden noch mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt u.a. nach dem Fahrpersonalgesetz und der Straßenverkehrsordnung.