Fr, 04.03.2022 , 10:01 Uhr

Wörth a.d. Donau: Generelles Besuchsverbot in der Kreisklinik wird aufgehoben

Gute Nachrichten für Patienten und Angehörige: Die Kreisklinik Wörth a.d. Donau hebt das seit 17. November 2021 verhängte Besuchsverbot auf.

Ab Montag, 7. März 2022, können Patientinnen und Patienten während der Besuchszeiten (Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr; am Wochenende von 11 bis 17 Uhr) täglich eine Stunde Besuch von einer Person bekommen. Ausgenommen hiervon ist die Isolierstation.

„Wir sind froh, dass wir diesen Schritt nun gehen konnten und unseren Patientinnen und Patienten durch die täglichen Besuche wieder ein Stück Normalität geben können, werden die Entwicklung die nächsten Wochen jedoch noch im Auge behalten“,

so Krankenhausdirektor Martin Rederer.

Voraussetzung für einen Besuch ist unabhängig vom Impf- beziehungsweise Genesenenstatus die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein Schnelltest aus der Apotheke oder einem Testzentrum, der nicht älter als 24 Stunden ist. Um sich auszuweisen, ist ein Führerschein oder Personalausweis mitzubringen.

Ausnahme

Der Besuch für Schwerstkranke und Palliativpatienten ist nach Rücksprache mit der Station jederzeit möglich. In der gesamten Kreisklinik gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Landkreis Regensburg

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