Die Bayerische Staatsregierung hat einen Rettungsschirm für die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft beschlossen. Der Bayerische Schutzschild umfasst einen Soforthilfe-Fonds für kleine und mittelständische Unternehmen, einen Bayernfonds für Schlüsselunternehmen sowie eine Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für die LfA Förderbank Bayern. Für die Soforthilfe Corona sind die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig.
Die Soforthilfe richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern. Die Soforthilfe wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Staffelung: bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro, bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro.
Das Antragsformular (mit Erläuterungen) steht auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ zum Download bereit.
Wir bitten Sie, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und
entweder
. als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de zu senden
oder
. per Post an die Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut, zu senden.
Bitte kommen Sie nicht persönlich vorbei.
Die Soforthilfe wird unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Ihre Ansprechstelle der Regierung von Niederbayern:
Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Hotline: 0871-808-2022
E-Mail: soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de
Pressemitteilung Regierung von Niederbayern