Er forderte die Staatsregierung auf, die sogenannte 10H-Regel von sich aus zu streichen. Kern der Argumentation: Nach dem Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Frühjahr sei die 10H-Regel verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar. Zu diesem Gesamtergebnis kommt auch ein neues Gutachten des Leipziger Umweltrechtsexperten Kurt Faßbender, das die Landtags-SPD zum Abschluss einer Fraktionsklausur im Landtag in München vorlegte.
Seit Februar 2014 muss der Abstand eines Windrads zu Wohnbebauung in Bayern mindestens das Zehnfache (10H) der Höhe betragen – bei 200 Meter hohen Anlagen also zwei Kilometer. Um davon abweichen zu können, muss ein Gemeinderat einen ausdrücklichen Beschluss fassen.
dpa