Beim immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren für die beantragte Errichtung eines Steinbruchs bei Ettersdorf (Gemeinde Wiesent) steht nun der nächste Verfahrensschritt an.
Am 1. Juni, ab 9 Uhr, findet im Saal des Restaurants „Barbinger“ (Kirchstraße 1A, 93092 Barbing) der Erörterungstermin statt.
Nachdem alle Stellungnahmen der Fachbehörden mittlerweile vorliegen und ausgewertet sind, kann mit Festlegung des Erörterungstermins nun der achte von insgesamt zehn Verfahrensschritten eingeleitet werden.
Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen erläutern zu können. Sollte für den Erörterungstermin mehr Zeit notwendig sein, wird er am 2. Juni – auch wieder im Saal des Restaurants „Barbinger“ – fortgesetzt.
Soweit im Rahmen der notwendigen Bestuhlungsdichte der aktuell empfohlene Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, wird entsprechend § 1 der 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung empfohlen, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden vor diesem Hintergrund gebeten, ihre Teilnahme am Erörterungstermin bis spätestens 27.05.22, 12 Uhr, schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Regensburg (Immissionsschutzbehörde, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg), immissionsschutz@lra-regensburg.de, unverbindlich anzumelden.
Gegen die Errichtung eines Steinbruchs bei Ettersdorf gingen im Mai letzten Jahres insgesamt 1.015 Einwendungen ein. Wie es die gesetzlichen Vorgaben verlangen, wurden diese Einwendungen gegenüber dem Antragsteller sowie gegenüber denjenigen Fachstellen bekanntgegeben, deren Zuständigkeitsbereich von den Einwendungen berührt sein kann.
Hierbei wurden insgesamt 21 Fachstellen nochmals beteiligt und um fachliche Überprüfung der Einwendungen sowie um Stellungnahme zu diesen gebeten. Diese Stellungnahmen liegen nun vor.
Veranstaltungsort und –zeit des Erörterungstermins werden – wie gesetzlich vorgeschrieben – über das Landkreis-Amtsblatt, die Landkreis-Homepage sowie über die Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht. Dies erfolgt am morgigen 20. Mai.
Landkreis Regensburg / MB