Der ehemalige Bürgermeister und der Ex-Geschäftsstellenleiter sind bereits beide anwesend - der Saal füllt sich stetig.
Um 09:06 Uhr wurde die Verhandlung am Wirtschaftsschöffengericht offiziell eröffnet, die Anklageschrift wird nun vorgelesen.
In dieser wird dem Ex-Geschäftsstellenleiter vorgeworfen, Urlaubsabgeltungen ausgezahlt bekommen zu haben, obwohl eine finanzielle Abgeltung von Erholungsurlauben durch eine Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter nicht vorgesehen ist.
Des Weiteren werden Josef Schmid und Hans E. vorgeworfen, die Urlaubsabgeltungen brutto ausbezahlt zu haben, durch die Nettonachversteuerung hat die Gemeinde Wenzenbach den genannten Betrag einschließlich der enthaltenen Lohnsteuer nochmals versteuert - die insgesamte Steuerschuld beläuft sich auf über 30.000 €.
Außerdem wird dem ehemaligen Bürgermeister vorgeworfen, dem früheren Geschäftsstellenleiter eine Leistungszulage von 7 Prozent rückwirkend ab 2007 ausgezahlt zu haben. Nach den damaligen Gesetzesvorschriften, war im Jahr 2010 die Gewährung einer Leistungszulage nur für Beamten für einen Höchstzeitraum von 12 Monaten zulässig.
Dem Angeschuldigten wird deshalb vorgeworfen, sich der Untreue in drei besonders schweren Fällen und der Untreue durch Unterlassen in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht zu haben.
Schmids Verteidiger sieht keine Strafbarkeit bei seinem Mandanten, weshalb dieser die Abtrennung des Verfahrens beantragt hat - Der frühere Bürgermeister will sich somit in keinem der Anklagepunkte für schuldig erklären.
Eine Frage bezüglich des Anwalts von Schmid an die Staatsanwältin wurde vom Richter abgelehnt.
Der Anwalt des ehemaligen Geschäftsstellenleiters sieht die Nachversteuerung als größtes Problem an, welches in dieser Sitzung behandelt werden muss. Dieser betont außerdem, dass die Personalgestaltung im Zeitraum der Amtszeit von Hans. E. "eine Katastrophe" war, was die überhöhte Anzahl an Überstunden begründet.
Der Betrag von knapp 19.000€ wurde von Hans E. im Zeitraum von 2013-2016 gestückelt zurückgezahlt.
Um 09:33 Uhr wird die Sitzung unterbrochen.
10:24 Uhr: Die Sitzung wird fortgesetzt.
Die Beteiligten haben sich untereinander abgesprochen und sich über Verfahrensangelegenheiten ausgetauscht.
Es wurde vorgeschlagen, den ehemaligen Geschäftsführer von der jetzigen Verhandlung zu lösen.
Beschluss: Verfahren gegen Schmid wird abgetrennt, das Verfahren gegen Schmid wird unterbrochen und fortgesetzt am 06.07.2016, 9:00 Uhr.
Sitzung wird nun erneut unterbrochen.
10:47 Uhr, die Sitzung wird fortgesetzt nun ohne den ehemaligen Bürgermeister, der aktuelle Geschäftsstellenleiter Benjamin L. wird heute nicht mehr als Zeuge aussagen.
Das Gericht unterbreitet Hans E. folgenden Vorschlag: Für den Fall eines Geständnisses betreffend der Nachversteuerung und der Urlaubsabgeltung (Steuerlich Nachforderung ca. 19.000 €) wird eine Freiheitsstrafe zwischen 9-12 Monate festgelegt. Diese kann auf Bewährung ausgesetzt werden, zudem müssen 10.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung gezahltwerden.
Hinsichtlich weiterer Tatvorwürfe, also Leistungszulagen und Nachversteuerung der Reisekosten des 1. Bürgermeisters ist Bestrafung vorgesehen.
Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Angeklagter stimmen Verständigung zu.
Verteidiger bekommt das Wort und gibt Erklärung ab, die Hans E. als seine autorisieren wird.
Hans E. war ab 1976 als Beamter der Gemeinde Wenzenbach tätig, bis zu seiner Suspendierung im November 2014. Momentan bekommt er durch die vorläufige Enthebung 50 Prozent seiner ursprünglichen Gehalts. Ein Disziplinarantrag wurde eingereicht.
Er war in den letzten Jahren "Mädchen für alles", der Verteidiger betont die katastrophale Personalbesetzung in der Gemeinde. Im Durchschnitt wurden ca. 10 Überstunden pro Woche gemacht, welche laut Aussage des Anwalts die hohen Urlaubszahlungen erklären.
Im Januar und Dezember 2010 wurden die insgesamt rund 19.000 € ausgezahlt, wenn er diese versteuert hätte, wäre laut Aussagen des Verteidigers "nicht mehr viel übrig geblieben". Deswegen kam der Vorschlag auf, dies über die Gemeinde abzuwickeln.
Die Sitzung wird um 11:00 Uhr unterbrochen und ab 14 Uhr fortgesetzt.
In unseren Videos (März 2016) haben wir den Finanzskandal um Wenzenbachs Ex-Bürgermeister noch einmal zusammengefasst.