Di, 09.11.2021 , 14:44 Uhr

Weiterhin Maskenpflicht in Schulen; Strengere Kontrollen

Bayerns Kabinett justiert Regeln für rote Corona-Ampel nach

Die Intensivstationen der Krankenhäuser im Freistaat laufen immer weiter voll. Nun soll die rote Warnampel helfen, die Lage mit strengeren Regeln zu entspannen. Dazu sollen strengere Kontrollen durch Behörden und mehr Tests auch am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Erste Vorschläge kommen auch aus Berlin: so sollen sich ungeimpfte Arbeitnehmer täglich testen lassen.

Drastische Lage – Hohe Dynamik auf Intensivstation

Seit heute gelten die verschärften Corona-Maßnahmen in Bayern, nachdem die Krankenhaus-Ampel in Bayern seit Dienstag für das ganze Land Rot zeigt. Die Intensivstationen liefen in Bayern voll, in einigen Regionen Südbayerns seien sie bereits bis auf die letzten Betten voll. Die Intensivbetten in Bayern sind mehr als knapp: zurzeit seien 650 Intensivbetten in Bayern belegt, so Gesundheitsminsiter Holetschek. Hinzu käme ein Rückgang von Pflegepersonal.

Möglicherweise werde laut Söder im Laufe der Woche auch der Katastrophen-Fall ausgerufen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat vor einer zunehmenden Konkurrenzsituation auf den Intensivstationen der Krankenhäuser gewarnt. Ungeimpfte Covid-Patienten stünden geimpften Herz- und Schlaganfallpatienten gegenüber, sagte Söder am Dienstag nach einer Sitzung seines Kabinetts in München.

 

Impfen,  Impfen, Impfen

Der Blick auf die Inzidenzen lehre: Es gebe ein sehr hohes Infektionsgeschehen bei sehr jungen Menschen, etwa deutlich über 400 bei Kindern und Jugendlichen. Aber auch bei den Altersgruppen über 60 und über 80 Jahre sei die Inzidenz hoch.

Dazu kämen immer mehr Impfdurchbrüche. Zwar ist die Impfquote leicht gestiegen, die Impflücke mit ca. 4,6 Millionen Menschen sei jedoch weiterhin zu groß, weshalb der bayerische Ministerpräsident weiterhin stark für das Impfen plädiert. Es sei eine solidarische Aufgabe für alle.

Die Coronalage in Bayern ist ernst, die Infektionszahlen erreichen Höchststände, die Gefährdung jedes Ungeimpften ist so groß wie nie. Mit dem Erreichen der Stufe „Rot“ gelten seit heute für ganz Bayern strengere Regelungen.

Zudem soll abgeklärt werden, inwiefern die Bundeswehr wieder im Kmapf gegen Corona verstärkt helfen kann.

 

 «Wer kommt, wird geimpft!» – Impfzentren vorerst bis 31. März 2022 in Betrieb

«Wer kommt, wird geimpft», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung seines Kabinetts in München. Niemand solle ohne Impfung zurück nach Hause geschickt werden. Es solle auch keine Priorisierung geben. Die mehr als 80 Impfzentren in Bayern sollten wieder hochgefahren werden. Bis zum 31. März 2022 sollen die Impfezentren weiterhin aufrechterhalten werden. 

 

Geimpften-Status könnte nach neun Monaten verfallen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder tritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie dafür ein, dass wegen nachlassender Wirkung der Impfstoffe der Geimpften-Status nach neun Monaten verfällt. «Man sollte sich überlegen, ob nach neun Monaten fast automatisch ein Geimpften-Status nicht mehr gelten kann», sagte Söder. Es müsse geprüft werden, ob der 2G-Status dann noch erhalten werden kann. Er forderte die Ständige Impfkommission (Stiko) auf, dazu eine Meinung zu entwickeln. In Nachbarländern wie Österreich werde nach dieser Praxis verfahren.

Da die vierte Corona-Welle eine Welle der Ungeimpften ist, bleibt Impfen der wichtigste Weg aus der Pandemie. Weil das Antikörperniveau gerade bei Risikopatienten sechs Monate nach Impfung nachlässt, steigert ein Impfbooster den Impfschutz deutlich. Bayern setzt daher auf flächendeckende Auffrischungsimpfungen für alle und fährt den Impfbetrieb in seinen Impfzentren, die seit Oktober im Stand-by-Betrieb sind, wieder auf wöchentlich (Mo.-Fr.) rund 2000 Impfungen pro 100.000 Einwohner hoch.

Vor allem die über 60-Jährigen und Bewohner in Altenheimen seien gefährdet. Die Impfquote bei Erst- und Zweitimpfungen sei wieder ganz leicht steigend, sagte Söder. Er erwarte, dass durch das starke Setzen auf 2G bei Freizeitveranstaltungen – also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – die Neigung zum Impfen noch einmal größer werde.

Er befürchte aber auch eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft. Deshalb dürfe es auch keine Häme denen gegenüber geben, die sich mit dem Impfen bisher noch schwergetan hatten. Er sprach sich erneut für eine Impfpflicht bestimmter Berufsgruppen aus, etwa in der Pflege.

 

Strategie – Mehr Tests und strengere Kontrollen

Kontrollen

Die Kontrollen und Konsequenzen sollen massiv ausgeweitet werden: so soll die Kontrolldichte der Polizei erhöht werden. Auch mit Geldstrafen sowie  vorübergehende Schließungen von Gaststätten, die wiederholt gegen die Maßnahmen verstießen, sei zu rechnen. Dazu werde die Polizei mit den Gesundheitsbehörden eng zusammenarbeiten. Betriebe müssten sicherstellen, dass die 3G-Regeln eingehalten werden.

 

Tests auch am Arbeitsplatz

Keine Änderungen soll es dem Beschluss zufolge bei der Kostenübernahme der Corona-Tests in Bayern geben. Sowohl die PCR-Tests als auch die Antigenschnelltests bleiben nur in Ausnahmen kostenlos.

Die rote Stufe der Corona-Ampel sieht zudem eine Testpflicht am Arbeitsplatz für Beschäftigte von Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und den weitgehenden Ausschluss von Ungeimpften bei öffentlichen Veranstaltungen (2G) vor.

Am Montag war die Ampel auf die höchste Stufe gesprungen, weil auf den bayerischen Intensivstationen am Montag mehr als 600 Menschen wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt werden mussten. Der Maskenstandard war schon am Sonntag auf FFP2 erhöht worden.

 

Signal aus dem Bund: Ampel für tägliche Tests für Ungeimpfte im Job – Keine Impfpflicht

Die bayerische Regierung beauftragt diverse Staatsministerien einen Handlungsleitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zu stellem, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung von 3G in Betrieben behandelt (v. a.Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweispflichten, etwaiger Lohnverlust). Der Bund wird aufgefordert, umgehend eine rechtssichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impfstatus und eine datenschutzrechtliche Speichermöglichkeit des Impfstatus zu schaffen.

ngesichts der rapide steigenden Corona-Zahlen auf die 3G-Regel am Arbeitsplatz, verpflichtende Tests für Pflegekräfte und Zuschläge für Kliniken. Corona-Schnelltests für alle sollen wieder kostenlos werden, wie die gesundheitspolitischen Sprecherinnen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Dienstag in Berlin zudem bekräftigten. Eine Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege soll es hingegen nicht geben. Besonders «vulnerable Gruppen» sollten trotzdem besonders geschützt werden.

Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die weder eine Corona-Impfung noch einen Genesenen-Status haben, sollen sich nach dem Willen der drei Partner künftig täglich auf Corona testen lassen müssen. Wesentliche Details zu dieser geplanten 3G-Regel am Arbeitsplatz sind aber noch offen. Das betreffe auch die Frage, ob Beschäftigte, die einen Test verweigern, freigestellt werden sollen oder andere Folgen befürchten müssen.

Wie bisher bereits in der Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelt, solle der Anspruch auf zwei kostenlose Tests durch den Arbeitgeber bestehen bleiben. Offen sei, ob 3G am Arbeitsplatz per Verordnung oder Gesetz regelt werden solle.

Anders als für Beschäftigte generell werde für jene in der Altenpflege und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eine Pflicht zu Tests zwei Mal wöchentlich erwogen, auch wenn sie geimpft seien, sagte Dittmar. In Frage kommen laut Dittmar dafür PCR-Pooltests, bei denen die Abstrichproben gesammelt und gemeinsam ausgewertet werden. Eine auch nur vorübergehende Impfpflicht für Pflegekräfte, wie sie unter anderem die Diakonie gefordert hatte, soll es nicht geben. Die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte: «Ich persönlich halte eine Impfpflicht nicht für notwendig.» Dittmar wies darauf hin, dass es für eine solche Maßnahme eine parlamentarische Mehrheit brauchen würde. Klein-Schmeink sagte, eine Impfung sollte im Umgang mit verletzlichen Gruppen «zum ethischen Grundgerüst» gehören.

Erneut verteidigten die drei Partner, dass sie die epidemische Lage von nationaler Tragweite als bundesweite Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen auslaufen lassen wollen. Angesichts der Impfquote in Deutschland sei diese nicht mehr rechtssicher. Einen Gesetzentwurf mit Anschlussregeln wollen die drei Fraktionen an diesem Donnerstag ins parlamentarische Verfahren einbringen. Pauschale Schließungen von Schulen und anderen Einrichtungen sollen dann nicht mehr möglich sein.

 

 

Schule

Maskenpflicht an Bayerns Schulen wird auf unbestimmte Zeit verlängert

Die Maskenpflicht an Bayerns Schulen wird auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München, die zunächst nach den Herbstferien nur befristet geltende Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung am Sitzplatz bleibe an allen Schulen im Freistaat «bis auf weiteres» gültig.

In Bayerns Schulen gilt seit Montag wieder eine Maskenpflicht auch im Unterricht, diese war in den Grundschulen zunächst auf eine Woche befristet, in weiterführenden Schulen auf zwei Wochen. Wenn Infektion in Klasse, in darauffolgenden Tagen werden Selbsttests durchgeführt.

 

2G bei Kindern? – Ungeimpfte Schüler ab 12 können weiter Sport und Musik machen

Minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, können für eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Demnach gilt für Schüler für sportliche und musikalische Eigenaktivitäten und für Theatergruppen bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene). Für alle jüngeren Schüler gilt diese Ausnahme bereits jetzt.

Die Ausnahmeregel gelte aber nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerte und ähnliches.

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen steht in Bayern seit Mitternacht die Corona-Warnampel auf Rot. Das bedeutet, dass öffentliche Veranstaltungen wie Kongresse, Messen, aber auch Sport- und Freizeitangebote der 2G-Regel unterliegen und nur noch Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt, Zugang haben.

Auch der Bayerische Landes-Sportverband hat auf die neuen Maßnahmen reagiert: https://www.tvaktuell.com/12-bis-17-jaehrige-ausnahmen-bei-sport-im-innenbereich-446918/

 

Weihnachtsmärkte und Ski-Saison

Dazu konnte die Regierung noch kein eindeutiges Statement abgeben. Man müsse die momentane Lage abwarten und beobachten, solange gelten die bisher getroffenen Beschlüsse.

 

 

dpa/Bayerisches Staatsregierung/JM

Das könnte Dich auch interessieren

17.07.2024 Steigende Werte in Regensburg: Abwasser zeigt «moderate» Corona-Welle in Bayern In Bayern gibt es zurzeit wieder deutlich mehr Corona-Infektionen. Darauf deutet das Abwassermonitoring hin. Experte Oliver Keppler spricht von einer moderaten Welle im Freistaat. Auch in Regensburg steigen die Werte. 25.02.2024 Bayerische Förderinitiative zu Long- und Post-COVID liefert weitere wichtige Ergebnisse Bei den vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geförderten Forschungsprojekten zu Long- und Post-COVID liegen nun weitere wichtige Ergebnisse vor. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. 15.01.2024 Acht Apotheken sollen Corona-Medikament illegal weiterverkauft haben Weil sie das Corona-Medikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft haben sollen, wird gegen mehrere Apothekerinnen und Apotheker in Bayern ermittelt. «Über die Zahl der unterschlagenen Packungen Paxlovid kann derzeit nur spekuliert werden», sagte ein Pressesprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg am Montag. «Wir sind erst am 25.10.2023 Bayern: AfD scheitert mit Klage gegen einstige Corona-Regeln im Landtag Der Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte damals für Mitarbeiter und Abgeordnete Regeln erlassen, wie sie auch im normalen öffentlichen Leben galten, etwa eine Maskenpflicht oder ein Mindestabstandsgebot. Zudem wurde der Zugang für Besucher beschränkt. Dagegen wehrten sich die AfD-Fraktion und ein AfD-Abgeordneter vergeblich: Der Verfassungsgerichtshof wies nach einem Eilantrag 2020 nun auch die gesamte Klage