Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham heute (Montag, 31. Mai 2021) schon den sechsten Tag in Folge unter den Schwellenwert von 50 bzw. 35 liegt, gibt es ab Dienstag, 1. Juni 2021, weitere Erleichterungen für die Menschen im Landkreis Cham. Landrat Franz Löffler sagt dazu: „Ich bin sehr froh darüber, denn jetzt können sich mehr Menschen treffen und es entfallen Test- und Terminpflichten. Damit wird das Leben in manchen Bereichen einfacher. Ich weiß aber auch, dass wir auf dem Weg zurück zur Normalität noch weitere Lockerungen brauchen! Ich hoffe deshalb sehr, dass der bayerische Ministerrat in seiner Sitzung am kommenden Freitag weitere Öffnungsschritte, zum Beispiel für die Innengastronomie, zulassen wird. Die jetzigen Zahlen geben das her!“
Künftig dürfen sich bis zu zehn Personen aus drei Hausständen treffen, wobei Geimpfte und Genesene nicht mitzählen.
Es entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie, in Theatern, Konzerthäusern und Kinos, bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (maximal 250 Besucher mit festen Sitzplätzen), beim Sport im Innen- und Außenbereich, in Fitnessstudios, Freibädern und bei touristischen Bahn- und Reisebusverkehren, Stadt- und Gästeführungen sowie Kultur- und Naturführungen im Freien. Im Einzelhandel war schon bisher kein Test mehr nötig. Hier sowie in der Außengastronomie, in Museen und Ausstellungen, in Kulturstätten und Zoos entfällt jetzt auch die Terminbuchung.
Für den Besuch von Fitnessstudios und Freibädern sowie bei körpernahen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Beim Sport gibt es ebenfalls Lockerungen. Auch im Innenbereich ist kontaktfreier Sport wieder möglich. Unter freiem Himmel ist es zudem möglich, Kontaktsport in Gruppen bis zu 25 Personen zu betreiben.
Die Kindertagesstätten können wieder in den Regelbetrieb gehen. Freiwillige Tests, kindegerecht durch die Eltern, sind empfohlen. Für die Grundschulen beginnt nach den Pfingstferien der Präsenzunterricht. In allen anderen Schulen ebenfalls, soweit der Mindestabstand eingehalten werden kann. Testung zweimal in der Woche ist weiterhin notwendig.
In allen Fällen müssen die Hygienevorschriften und -konzepte der zuständigen Ministerien beachtet werden. Die FFP-2-Maskenpflicht gilt weiterhin beim Einkaufen im Einzelhandel und auf Wochenmärkten, bei der Abholung vorab bestellter Waren, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Taxen, in Gottesdiensten sowie beim Arztbesuch. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für Kinder unter 6 Jahren entfällt diese Verpflichtung.
Details zu den Regelungen sind auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/coronavirus/aktuelle-regeln-news/ veröffentlicht.
Pressemitteilung Landkreis Cham