Nach der Corona-Zwangspause gehen im Freizeitbereich die Lockerungen weiter. Ab Montag dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Freibäder ihren Betrieb wieder aufnehmen – dabei sind jedoch die inzwischen üblichen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
So gilt beim Betreten und Verlassen der Einrichtungen sowie in den Sanitäranlagen eine Maskenpflicht, es muss regelmäßig gelüftet und ausreichend Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. In Tanzschulen darf nur mit dem eigenen Partner oder kontaktlos getanzt werden, in Fitnessstudios müssen beispielsweise Abstände zwischen Trainingsgeräten beachtet werden und in Freibäder dürfen nur begrenzt viele Besucher kommen.
dpa