Am Donerstag, 31.05.2018 wurde zwischen 12:00 Uhr und 16:30 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung auf der B20 Richtung Cham bei Weidind durchgeführt. Mit 212 km/h war ein Motorradfahrer der Spitzenreiter. Auf dieser Strecke sind maximal 100 km/h erlaubt.
Das Kennzeichen des Motorrades konnte an der Messstelle festgestellt werden und es wurde eine Fahndung eingeleitet. Das Motorrad konnte kurz nach der Tat angehalten und der Fahrer kontrolliert werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg steht die Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeit in diesem Fall vorerst zurück (laut Bußgeldkatalog würde der Regelsatz für diesen Verstoß bei 600 € Geldbuße, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot liegen). Es wird nun wegen einer Straftat nach dem kürzlich ins StGB eingefügten §315d (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) ermittelt.
Insgesamt wurden 2085 Fahrzeuge gemessen, bei 227 gabe es Beanstandungen und bei 7 wurde ein Fahrverbot ausgesprochen.
pm/MB