In Corona-Zeiten setzen deutsche Gerichte verstärkt auf Verhandlungen per Webcam. Am Landgericht Düsseldorf war nach Angaben einer Sprecherin für diesen Mittwoch der erste Video-Prozess geplant, am Landgericht München I gab es bereits in der vergangenen Woche den ersten erfolgreichen Test - und es soll nicht der letzte bleiben. «Unser Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung», sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Mittwoch in München. Bislang stehen nach Ministeriumsangaben bayernweit 50 Videoanlagen für Gerichtsprozesse zur Verfügung, acht weitere sind bestellt. Auch in Niedersachsen werden digitale Prozesse immer wichtiger. Allein am Landgericht Hannover wurden nach Angaben des übergeordneten Oberlandesgerichtes in Celle bereits mehr als 50 Zivilsachen per Videokonferenz verhandelt.
Rechtlich möglich sind Videoverhandlungen derzeit vor allem im Zivilrecht aufgrund des Paragrafen 128a der Zivilprozessordnung. Im Strafrecht ist es komplizierter, die Möglichkeiten sind dort sehr eingeschränkt. Bayerns Justizminister Eisenreich forderte, diese Möglichkeit bei Strafprozessen während der Pandemie auszuweiten. Bislang sind Zeugenaussagen per Video in Strafprozessen nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn dem Opfer eines Sexualdeliktes die persönliche Konfrontation mit dem Angeklagten im Gerichtssaal erspart werden soll.
dpa