Mi, 02.09.2015 , 16:30 Uhr

Weg zu weit: Betrunken im gestohlenen Auto unterwegs

Eine kuriose Meldung aus dem Landkreis Cham: Da einem Dieb nach seiner Tat der Weg nach Hause zu lang war, stieg er kurzerhand auf ein (gestohlenes) Vehikel um.. mit diesem begab er sich dann auch noch auf eine verbotene Spazierfahrt. Kein Wunder, dass irgendwann die Polizei auf ihn aufmerksam wurde:

In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde in einen Supermarkt in Bad Kötzting eingebrochen. Die eingesetzten Polizeibeamten waren zunächst verwundert, dass der Einbrecher, nach ersten Einschätzungen des Filialleiters, nur eine Flasche Schnaps mitnahm. Die nach dem Einbruch durchgeführten Suchmaßnahmen nach dem Einbrecher verliefen zunächst erfolglos.

Einige Zeit später folgte eine weitere Mitteilung, dass im Gemeindebereich Grafenwiesen ein Pkw entwendet wurde. Auch die Suche nach dem gestohlenen Pkw verlief zunächst negativ.

Im Laufe des Dienstag vormittags gab es eine Mitteilung, dass das gestohlene Fahrzeug in Neukirchen b. Hl. Blut gesehen wurde. Daraufhin folgte eine groß angelegte Suchaktion nach dem Pkw im Landkreis Cham u dem angrenzenden Landkreis Regen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr der 41-jährige Fahrzeugführer von Neukirchen b. Hl. Blut in Richtung Arnbruck. Dabei beschädigte er bei Eck/Gemeinde Arrach zwei Verkehrszeichen, konnte aber schließlich beim Flugplatz in Arnbruck durch eine Zivilstreife der PI Furth i. Wald gestoppt werden.

Es stellte sich heraus, dass der stark alkoholisierte Fahrer auch für den Einbruch im Supermarkt in Bad Kötzting in Frage kommt. Nach derzeitigen Erkenntnissen machte er sich mit seiner Beute, einer Flasche Schnaps, zu Fuß auf den Nachhauseweg nach Neukirchen b. Hl. Blut. Da Ihm der Weg im Laufe der Zeit zu weit war, entschloss er sich in Grafenwiesen mit dem besagten Pkw weiterzufahren. Nachdem er kurz zu Hause war, stieg er erneut in den entwendeten Pkw und begab sich auf Spazierfahrt quer durch den Landkreis Cham.

Der 41-jährige verursachte durch seine Aktion einen Gesamtschaden in Höhe von ca. 6.000 Euro. Da der Mann zudem keinen Führerschein hat, erwarten Ihn nun u. a. Anzeigen wegen besonders schweren Fällen des Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer und Unfallflucht.

PM/MF

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