Auf Bundesbürger und Unternehmen kommen auch 2014 steuerliche Änderungen zu:
GRUNDFREIBETRAG: Arbeitnehmer werden geringfügig entlastet. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 16 708 Euro. Spätestens 2014 ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags nötig. Nach dem jüngsten, vor einem Jahr verabschiedeten Existenzminimumbericht müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro steigen. Davon profitieren vor allem höhere Einkommen. Das muss der Gesetzgeber aber noch regeln. Normalerweise steigt dann auch das Kindergeld.
RIESTER-RENTE: Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert, die Eigenheimrente («Wohn-Riester») wird flexibler und einfacher. Von 1. Januar an kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Dazu kann in mehr Fällen angespartes Kapital aus dem Vertrag entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.
TABAKSTEUER: Rauchen könnte erneut teurer werden. Zum 1. Januar tritt eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung in Kraft – was Hersteller womöglich an die Verbraucher weiterreichen. Dann würde eine Packung Zigaretten (19 Stück) um 4 bis 8 Cent teurer werden, eine 40-Gramm-Feinschnittpackung um 12 bis 14 Cent.
ZIGARETTEN/ZOLL: Ab 1. Januar 2014 dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Wer mehr als die steuerfreien 300 Zigaretten dabei hat, muss für die darüber hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Entgegen ursprünglichen Meldungen bleiben bei der Zigaretten-Einfuhr aus Polen die bisherigen Richtmengen von 800 Zigaretten bestehen.
GRUNDERWERBSTEUER: Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen nach Angaben des Baufinanzierers Interhyp AG ab 1. Januar erneut tiefer in die Tasche greifen. Grund sei die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte.
REISEKOSTENRECHT: Das steuerliche Reisekostenrecht wird vereinfacht. Die zum Januar 2014 in Kraft tretenden Neuregelungen betreffen Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrt- und Übernachtungskosten. Bei beruflicher Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kann eine Verpflegungspauschale von 12 Euro als Werbungskosten abgezogen beziehungsweise steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten kann für den An- beziehungsweise Abreisetag ohne Prüfung eine Verpflegungspauschale von 12 Euro gewährt werden.
KFZ-STEUER: Für Pkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2014 wird der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) verschärft. Die steuerfreie Basismenge sinkt auf 95 Gramm je Kilometer.
EHRENAMT: Bürokratische Hemmnisse bei gemeinnützigen Tätigkeiten werden abgebaut. So wird etwa die Bildung von Rücklagen flexibler.
UMSATZSTEUER: Die Steuerermäßigung für Kunst- und Sammelgegenstände wird auf das EU-rechtlich zulässige Maß beschränkt.
STEUERSCHLUPFLÖCHER: Bestimmte Steuerschlupflöcher werden geschlossen. Mit dem «AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz» im Zuge der Neuordnung der Fondsbranche wird es für international tätige Unternehmen attraktiver, Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten. Als neues Anlagevehikel wird die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt. Steuertricksereien sollen beseitigt werden. Weitere Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass das «Goldfinger-Steuersparmodell» nicht mehr funktioniert. Auch werden die Rechtsgrundlage für das «FATCA-Abkommen» mit den USA geschaffen, um den Datenaustausch bei Steuern zu verbessern.
dpa