Ein nicht gerade alltäglicher Aufgriff gelang Bundespolizisten am Samstag (10. März) in den frühen Abendstunden:Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen kontrollierten gegen halb sechs Uhr im Bereich der Ortschaft Waldmünchen ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung. Der 39-jährige Fahrer und die 43-jährige Beifahrerin konnten sich ordnungsgemäß ausweisen, der im Fond sitzende 23-jährige Mitfahrer konnte lediglich eine Gesundheitskarte vorweisen.
Bereits beim ersten Blick in das Fahrzeug fiel den Beamten ein Stockdegen griffbereit zwischen Fahrertür und Fahrersitz auf. Die Beifahrerin hielt ebenfalls einen Stockdegen in der Hand.
Durch eine leichte Drehbewegung am Knauf konnte ein ca. 40 Zentimeter langer Degen aus dem Stock gezogen werden. Die beiden zeigten sich überrascht und gaben an, die Stöcke lediglich als Gehhilfen benutzen zu wollen. Von dem darin befindlichem Dolch hätten sie nichts gewusst.
Da der 39-Jährige auf Nachfrage angab, noch einen Elektroschocker im Kofferraum zu haben, unterzogen die Fahnder das Fahrzeug auf der Dienststelle der Bundespolizei einer genaueren Durchsuchung.
Dabei staunten die Beamten nicht schlecht. Bei dem angegebenen Elektroschocker handelte es sich um ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät ohne amtliche deutsche Zulassung und ohne Prüfzeichen. Allerdings nicht ein Stück, wie angegeben, sondern um elf solcher Geräte. Darüber hinaus diverse verbotene Messer, mehrere Schlagringe, einen Schlagstock sowie eine verbotene Präzisionsschleuder mit Armstütze.
In einem so genannten Überraschungsei befand sich zudem Aufputschmittel in Tablettenform. Diese führte der Mann für seine Frau, die 43-jährige Beifahrerin mit.
In der sich anschließenden Belehrung und Vernehmung gab 39-jährige Saarländer zu, dass bis auf einen Gehstock alles ihm gehöre. Da er Sammler sei, habe er einzelne Teile für sich gekauft, die meisten wollte er aber verschenken, nicht verkaufen. Er habe nicht gewusst, dass die Sachen in Deutschland einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen. In seiner Wohnung habe er auch noch weitere derartige Gegenstände.
Noch in der Nacht zum Sonntag beantragte die Bundespolizei deshalb bei der Staatsanwaltschaft eine Wohnungsdurchsuchung zur Beweissicherung
bei dem Waffensammler. Der 39-jährige stimmte dieser zu und benannte eine Vertrauensperson als Zeugin.
Kollegen des Kriminaldauerdienstes des Lansdespolizeipräsidiums Saarbrücken übernahmen die Durchsuchung der Wohnung und machten dabei erneut überraschende Funde.
Neben 45 Messern, darunter Dolche, Butterflymesser und Schlagringmesser, stellten die Beamten auch ein Schwert, mehrere Wurfsterne und einen geladenen Trommelrevolver sicher. Zudem ein Küchengerät mit Marihuanaanhaftungen.
Die 43-Jährige muss sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Der 39-jährigen Waffensammler muss sich ebenfalls wegen mehrfacher Verstöße gegen das Waffengesetz verantworten. Allerdings kommt noch
einiges hinzu.
Eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz wegen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.
Da er einen Joint geraucht hatte, führte er zudem ein Kfz unter Einfluß berauschender Mittel. Dies gab er zu und bestätigte auch ein entsprechender Test.
Da er Aufputschmittel für seine Ehefrau mitführte, erwartet ihn auch eine Strafanzeige nach dem Arzneimittelgesetz.
Im Übrigen ist der Beschuldigte kein unbeschriebens Blatt. Bereits in der Vergangenheit ist er mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Unter anderem auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz.
PM/MF