Gegen 15:00 Uhr am Freitagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Höll einen 22-jährigen Tschechen bei der Einreise. Eine Abfrage der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab eine Fahndungsnotierung. Gegen den Mann lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vor.
Das Amtsgericht Straubing hatte den 22-Jährigen 2022 rechtskräftig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil er diese bisher nicht beglichen hatte, wurde die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Der Mann konnte die Haft abwenden, indem er seine Justizschulden in Höhe von rund 2300 Euro beglich. Im Anschluss gestatteten die Beamten die Weiterreise.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen