Der Mann versuchte, die verbotenen Gegenstände von Tschechien nach Deutschland zu schmuggeln.
Gegen 12:00 Uhr fiel der Fußgänger erstmals bei den Grenzkontrollen auf, als er sich nach den gesetzlichen Regelungen für den Besitz von Cannabis erkundigte. Die Bundespolizisten klärten ihn darüber auf, dass die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland verboten ist.
Nur zweieinhalb Stunden später kehrte der Mann zurück und gab an, in Tschechien Cannabisprodukte und eine CO2-Pistole gekauft zu haben. Bei der Kontrolle des Rucksacks fanden die Beamten eine Dose mit Stahlkugeln, die zur Pistole gehörten, sowie rund sieben Gramm Cannabisprodukte. Einen Waffenschein für die Pistole konnte der 20-Jährige nicht vorlegen.
Die Bundespolizisten beschlagnahmten sowohl die Pistole als auch die Cannabisprodukte. Gegen den jungen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Konsumcannabisgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann, der aus dem Landkreis Cham stammt, seine Reise fortsetzen.
Bundespolizei Waldmünchen / FC