Gegen 16:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten ein Auto mit deutscher Zulassung, das gerade über den Grenzübergang Höll eingereist war. Bei der Überprüfung der Insassen fragten die Beamten gezielt nach verbotenen Gegenständen oder Pyrotechnik, was alle Insassen verneinten. Die Polizisten bemerkten jedoch, wie ein 18-jähriger Beifahrer versuchte, mit dem Fuß etwas unter den Vordersitz zu schieben. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten die verbotene Pyrotechnik und stellten sie sicher.
Der junge Mann gab zu, die nicht in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper in Tschechien erworben zu haben. Aufgrund des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, die Gefahrgutverordnung Straße sowie das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter ermittelt nun die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem 18-Jährigen die Weiterreise gestattet.
Illegale Feuerwerkskörper, die in Deutschland nicht zugelassen sind, bergen erhebliche Gefahren. Sie können zu schweren Verletzungen wie Knalltraumen, Verlust von Gliedmaßen und Lungenschädigungen führen. In Deutschland sind solche Pyrotechnikartikel aus Sicherheitsgründen verboten. Wer dennoch damit erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Zudem ist die kostenpflichtige Entsorgung der sichergestellten Feuerwerkskörper Teil der Strafen.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / TK