Mi, 15.04.2015 , 11:59 Uhr

Waldbrand bei Stausacker durch fahrlässige Brandstiftung

Am Dienstag um 14.30 Uhr wurde der Einsatzzentrale ein Waldbrand nahe der Ortschaft Stausacker gemeldet. Es brannte eine Fläche von ca. 30 x 100 Metern, welche sich in sehr unzulänglichem Gelände befand. Die Brandbekämpfung gestaltete sich äußerst schwierig, da eine Wasserzuführung zur Brandbekämpfung nur sehr erschwert möglich war. Kurzzeitig war der Einsatz eines Hubschraubers angedacht, welcher aber letztendlich nicht zum Einsatz kam. Der geschätzte Schaden wird mit ca. 1000 Euro angenommen. Es brannte lediglich Laub und Unterholz, Bäume kamen durch den Brand nicht zu Schaden. Personen kamen keine zu Schaden.
Die Ermittlungen werden in Richtung fahrlässige Brandstiftung geführt. Die vorgefundenen Umstände lassen dies vermuten. So ist es durchaus denkbar, dass der Brand durch eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe verursacht worden sein könnte. Insbesondere auch deshalb, da in der Nähe der Brandfläche ein gut begangener Waldweg vorbeiführt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Kelheim darauf hin, dass es gemäß den Bayerischen Waldgesetz verboten ist, im Wald vom 01. März bis 31. Oktober zu rauchen.
pm / SC

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