Feuerwerk, Raketen, Kracher und Böller: Nach zwei Jahren Feuerwerksverbot ist die Vorfreude bei einigen auf ein fulminantes Feuerwerk zum Jahreswechsel groß. Damit dieser aber auch für alle – egal, ob aktiver „Feuerwerker“ oder Zuschauer – ohne Unfälle verläuft, ist Vorsicht geboten.
„Das Ganze ist alles andere als ungefährlich“, betont Florian Schmid, Leiter des Dezernats 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen am Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung der Oberpfalz. Damit die gute Partylaune nicht durch Unfälle zerstört wird, sollte man darauf achten, dass die pyrotechnischen Gegenstände zugelassen und geprüft wurden.
„In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände mit einer Registriernummer wie zum Beispiel 0589-F2-008 verkauft werden“, weiß Schmid.
Sie setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: einer vierstelligen Nummer der benannten Stelle für die Baumusterprüfung (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung, kurz BAM), der Kategorie (F2 – Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr), in der der Feuerwerkskörper vom Hersteller klassifiziert wurde, sowie einer laufenden Nummer.
Des Weiteren müssen die CE-Kennzeichnung mit Angabe der Prüfstelle zur Konformitätsbewertung (z.B. 0589 für die BAM), Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache abgefasst sein.
Zur höchsten Vorsicht mahnt der Experte des Gewerbeaufsichtsamts beim Besuch der vielfältigen Märkte der tschechischen Grenzstädte:
„Hier werden zum Teil fast identisch aussehende Feuerwerkskörper zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen angeboten. Doch dabei handelt es sich meist um nicht überwachte Grau- oder Billigimporte oder um die in Deutschland erlaubnispflichtige Kategorie von F3 oder F4-Feuerwerksartikeln, also Feuerwerksartikel die eine mittlere bzw. große Gefahr darstellen.“ – Florian Schmid, Leiter Dezernat 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen
Auch werden teilweise gefälschte F2-Feuerwerksartikel angeboten, die für den Laien nicht von den korrekt in Verkehr gebrachten Feuerwerkskörpern zu unterscheiden sind.
Also Achtung! Denn wird bei Kontrollen festgestellt, dass mitgeführte pyrotechnische Gegenstände nicht zugelassen oder nicht gekennzeichnet sind, wird gegen den Besitzer bzw. die Besitzerin ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet. „Die pyrotechnischen Gegenstände werden beschlagnahmt und nach Abschluss des Verfahrens einer sicheren Vernichtung zugeführt“, so Schmid.
Auf den Betroffenen kommen in Folge empfindliche Geldstrafen oder Bußgelder zu, zudem hat er in der Regel die Kosten für die Entsorgung zu tragen. „Die vermeintlichen Schnäppchen werden so schnell zu kostenintensiven Spaßverderbern“, so Schmid.
Finger weg auch von selbstgefertigtem oder zusammengemischtem „Feuerwerk, warnt der Experte der Gewerbeaufsicht.
„Es entspricht nicht den üblichen Qualitätsanforderungen, denn es ist nicht handhabungssicher, sondern instabil und sehr sensibel. Eine Explosion derartiger Böller im Nahbereich von Personen kann zu schwersten Verletzungen führen.“ – Florian Schmid, Leiter Dezernat 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen
Unter Beachtung der genannten Punkte sollte einem sicheren Umgang und einem gelungenen Jahreswechsel nichts im Wege stehen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie in der Broschüre „Sicheres Silvesterfeuerwerk – Gefahren erkennen und Unfälle vermeiden“.
Die Nacht des Böllerns ist leider auch oftmals die Nacht der Unfälle. Vor allem Krankenhäuser, Notärzte und Rettungsdienste sehen Silvester mit gemischten Gefühlen.
„An kaum einem anderen Tag verletzen sich so viele Menschen, zudem sind die Kliniken durch die aktuelle Infektionswelle weiterhin belastet.“ – Dr. Andreas Hüfner, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme am Caritas-Krankenhaus St. Josef
Wer aber dennoch nicht auf Raketen und Kracher verzichten möchte, für den hat der Notfallmediziner Tipps parat, um verletzungsfrei ins neue Jahr zu starten.
„Etwas ganz Wichtiges vorneweg: Alkohol und Böller passen nicht zusammen. Neben illegalen Knallkörpern ist diese Kombination der Hauptgrund für Verletzungen in der Silvesternacht. Überdurchschnittlich oft trifft es junge Männer zwischen 15 und 30 Jahren“, sagt Dr. Hüfner.
Verbrennungen, abgetrennte Finger, Verletzungen am Auge oder im Gesicht sowie Lärmschäden am Ohr sind dabei die häufigsten Unfallfolgen. Die Hände kann man schützen, indem man keine illegalen oder selbstgebastelten Knallkörper verwendet, Böller nicht zu lang in der Hand behält und Blindgänger nicht noch einmal anzündet, da sie oft völlig unerwartet explodieren. Knaller müssen danach entsorgt werden – nicht nur der Umwelt zuliebe, sondern auch, weil sich immer wieder Kinder verletzen, die am Neujahrstag Blindgänger aufsammeln und anzünden. Auch Wunderkerzen sind für kleine Kinderhände nichts, da diese nicht nur die Augen verletzten, sondern auch Verbrennungen verursachen können, so Dr. Hüfner.
Knalltraumata der Ohren sind ebenfalls typische Nachwehen von Silvester. „Das passiert, wenn keine Ohrstöpsel getragen werden und der Abstand zu Krachern und Raketen nicht eingehalten wird. Und leider auch, weil manche Menschen es witzig finden, damit auf andere zu zielen. Dies sei nicht nur gefährlich, sondern auch starfbar, so der Chefarzt der Zentralen Notaufnahme am Caritas-Krankenhaus St. Josef.
Die Augen sind an Silvester ebenfalls einer besonderen Gefahr ausgesetzt, weshalb es ratsam ist, eine Schutzbrille zu tragen.
„Doch häufiger als Augenverletzungen durch Feuerwerkskörper sieht man stumpfe Verletzungen des Auges durch Sektkorken. Lassen Sie also auch hier eine gewisse Vorsicht walten“, so Dr. Hüfner.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu Verletzungen kommt, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Kleinere Verbrennungen kühlt man am besten unter fließendem Wasser, auf keinen Fall mit Eis, sonst drohen Erfrierungen. Auch Hausmittelchen wie Mehl oder Öl sind kontraproduktiv. Kühlende Gels können bei Verbrennungen ersten Grades eingesetzt werden.
„Bei großflächigen Wunden hilft kühlen nicht, da muss das Brandopfer warmgehalten werden, zum Beispiel mit der Rettungsdecke aus dem Verbandskasten. Insbesondere höhergradige Verbrennungen, die tiefere Hautschichten betreffen, müssen zudem immer von einem Arzt beurteilt und versorgt werden“, so Dr. Hüfner.
Sofort handeln, heißt es, wenn Körperteile abgetrennt wurden:
„Wer beispielsweise einen Finger verloren hat, sollte diesen kühlen und damit auf dem schnellsten Weg ins nächste Krankenhaus. Packen Sie den Finger in eine sterile Kompresse gewickelt am besten in einen frischen Gefrierbeutel und verschließen diesen wasserdicht. Anschließend wird dieser Beutel in einen weiteren Gefrierbeutel, mit in Wasser schwimmenden Eiswürfeln gelegt – so bleibt er kühl und trocken.“
Auf keinen Fall sollte das Amputat eingefroren werden. Bei Wunden allgemein gilt: kleinere Wunden steril abdecken, bei größerem Blutverlust sofort den Rettungsdienst rufen.
Eine Bitte hat Dr. Hüfner noch zum Schluss:
„Bitte brennen Sie ein Feuerwerk nie auf der Straße ab. Das dauert oft bis zu zwei Minuten, kommt in der Zeit ein Rettungswagen, kann er nicht passieren und verliert wichtige Zeit!“
Regierung der Oberpfalz / Caritas-Krankenhaus St. Josef /MB