Mi, 10.02.2021 , 20:00 Uhr

Bund und Länder beschließen Verlängerung des Lockdowns

Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Eine Ausnahme bilden Friseure, die bei strikter Einhaltung von Hygieneauflagen bereits am 1. März wieder aufmachen dürfen. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Mittwoch bei ihren Beratungen über das weitere Vorgehen in der Pandemie beschlossen. Das Öffnen von Schulen und Kitas wird danach nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt.

Bund und Länder verweisen in ihrem Beschluss auf die sich besonders schnell ausbreitenden Virusmutationen. Diese erforderten erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. «Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.» Auch die bestehenden anderen Beschlüsse wie etwa die Schließung eines Großteils des Einzelhandels, von Restaurants, Kneipen, Museen und Theatern sollen weiter gültig bleiben.

Einen nächsten größeren Öffnungsschritt soll es erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner geben. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Zu Schulen und Kitas stellt der Beschluss fest, dass dieser Bereich als erster schrittweise wieder geöffnet werden solle. «Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.»

Mehr Sicherheit in Klassenzimmern und Kitas sollen vermehrte Schnelltests bringen. Außerdem wurden die Gesundheitsminister beauftragt zu prüfen, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher als bislang vorgesehen geimpft werden können. Merkel habe darauf hingewiesen, dass gerade Erzieher keine Möglichkeit hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Die vorzeitige Öffnung von Friseurbetrieben soll «unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken» zulässig sein. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: «Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.»

dpa

 

Corona in Bayern vom 10. Februar

 

 

Ursprünglicher Artikel

Wie lange dauert der Lockdown noch? Der Beschlussvorlage für die neuen Beratungen zwischen Bund und Ländern an diesem Mittwoch gibt eine erste Antwort. Demnach heißt es: Durchhalten. Der Lockdown soll wohl weitgehend bis Mitte März verlängert werden. Eine Ausnahme soll es demnach für Friseure geben, die unter strikten Hygiene-Auflagen bereits Anfang März wieder öffnen könnten. Die Länder sollen außerdem freie Hand für die Öffnung von Schulen und Kitas bekommen. 

 

Das Papier mit der Uhrzeit 7.40 Uhr wurde am Morgen vom Kanzleramt an die Länder verschickt. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen vor. Es soll nach dpa-Informationen mit den Ländern Berlin und Bayern vorabgestimmt sein. Berlin hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz, Bayern die Stellvertretung. Auch andere Medien berichteten über den neuen Beschlussvorschlag.

 

Bundesländer entscheiden über Öffnung von Schulen und Kitas

Dieser sieht vor, dass die besonders umstrittenen Öffnung von Schulen und Kitas praktisch in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt wird.

«Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung», heißt es in dem Papier, über das Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Nachmittag (Beginn: 14.00 Uhr) beraten will.

 

Friseure ab 1. März wieder geöffnet

Friseurbetriebe können der Vorlage zufolge «unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken» den Betrieb am 1. März wieder aufnehmen. Begründet wird dies mit der «Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene», insbesondere ältere Menschen seien darauf angewiesen.

 

Kein Vorschlag für Gastronomie, Kultureinrichtungen und Einzelhandel

Offen bleibt, wie es für den Großteil der von der corona-bedingten Schließung betroffenen Bereiche weitergehen wird - also vor allem für weite Teile des Einzelhandels, Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser.

Zum einen wird in dem Papier vorgeschlagen, darüber in einer weiteren Besprechung am 10. März zu beraten. Alternativ werden nächste Öffnungsschritte «bei einer stabilen deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner» vorgeschlagen. «Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.»

Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) lag laut RKI am Mittwochmorgen bundesweit bei 68. Auf diesem Niveau hatte der Wert zuletzt am 24. Oktober (68,4) gelegen. Eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 hatte es zuletzt am 20. Oktober (48,6) gegeben.

 

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht bleiben

Bleiben soll es bei den Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, bei der Verpflichtung zum Tragen wirksamer Masken im Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei der Aufforderung, nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu unterlassen. Bestehen bleibt auch die Aufforderung, wo immer möglich im Homeoffice zu arbeiten.

In der Vorlage heißt es, Bund und Länder seien «weiterhin optimistisch, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann». Dies sei nach den von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Zur Unterstützung von Tests in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll die Unterstützung der Bundeswehr überall dort bis Ostern verlängert werden, wo sich kurzfristig keine zivilen Kräfte über die Bundesagentur für Arbeit finden lassen.

 

Keine Lockerungen für Sport

Die Vorlage für die Beratungen von Bund und Ländern hat auch für den Sport keine Lockerungen vorgesehen. Trotz der Appelle der Sportministerkonferenz für schrittweise Lockerungen für den Amateur- und Breitensport wird es vorerst keine Erleichterungen geben.

Millionen Amateur- und Breitensportler müssen derzeit wegen der Beschränkungen im Corona-Lockdown auf ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb verzichten. Profisportler können unter Ausschluss von Zuschauern und mit strengen Hygienekonzepten dagegen weiter Spiele und Wettbewerbe ausrichten. Die Sportministerkonferenz hatte gefordert, den Sport in sämtlichen Erörterungen und Beschlussfassungen zu Lockerungen zu berücksichtigen. Sie befürworte ein stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Einklang mit den Zielen des Gesundheits- und Infektionsschutzes, hieß es.

 

 

dpa/MB

 

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