Das Verbot gilt unter anderem an den Hauptbahnhöfen in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. In München betrifft es zusätzlich den Ostbahnhof, den Bahnhof Pasing sowie die S-Bahn-Haltestellen am Hauptbahnhof, Marienplatz und Karlsplatz (Stachus).
Neben Messern jeder Größe sind unter anderem folgende Gegenstände untersagt:
Die Maßnahme, die bis kurz vor Weihnachten gilt, zielt darauf ab, das Sicherheitsgefühl der Bahnreisenden zu stärken und mögliche Gewalttaten präventiv zu verhindern. Der Termin wurde bewusst auf die Vorweihnachtszeit und die Weihnachtsmärkte abgestimmt.
Die Polizei kann die verbotenen Gegenstände bei Kontrollen sicherstellen und Bußgelder verhängen. Ausnahmen gelten nur bei nachgewiesenem Interesse, etwa für Handwerker, die Werkzeuge mitführen müssen. Plastik- und Holzmesser sind von der Regelung ausgenommen.
Dieses temporäre Verbot basiert auf Erfahrungen während der Fußball-EM, bei der ein ähnliches Konzept erfolgreich umgesetzt wurde.
Bundespolizei München / TK