Die Stadt Regensburg setzt nicht auf Videoüberwachung. Das sei begrüßenswert, meint der Bayerische Datenschutzbeauftragte. Jedoch laufe das nicht überall so reibungslos. TVA hat sich einmal umgehört:
„Eine Kamera schafft kein Sicherheitsgefühl“, meint der Rechtsreferent der Stadt Regensburg, Dr. Wolfgang Schörnig. In der Stadt wurde lediglich eine einzige Kamera, die den öffentlichen Raum überwacht, aufgestellt. Und zwar am Busbahnhof an der Albertstraße. Das habe zwar zu einem Kriminalitätsrückgang an der Stelle geführt, gleichzeitig sei die Kriminalität ein paar Meter weiter in der Altstadt jedoch um den gleichen Teil angestiegen.
Die Domstadt setzt mehr auf Polizeipräsenz als auf Kameraüberwachung: „Wer in der Altstadt wohnt, soll nicht allein gelassen und seine Sicherheit Kameras überlassen werden“, so Schörnig weiter. Neben nächtlichen Fußstreifen der Polizei gäbe es auch noch den Kommunalen Ordnungsservice und die freiwillige Sicherheitswacht. Außerdem möchte die neue Stadtkoalition künftig das Projekt „Nachtwanderer“ unterstützen. „Prävention durch Präsenz ist das erfolgreichste.“
Solche Kameras im öffentlichen Raum könne die Polizei an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten aufstellen. Davon unabhängig können aber auch Privatpersonen und andere Einrichtungen ihre eigenen Gebäude überwachen. Eine solche Überwachung muss aber gekennzeichnet werden. Neben der Kamera am Zentralen Omnibusbahnhof gibt es in Regensburg noch 23 (Stand einer Landtagsanfrage 2013) weitere Kameras öffentlicher Behörden, die etwa die Eingänge von Polizeistationen, das Landgericht oder die Tiefgarage der Universität überwachen.
Landesdatenschutzbeauftragter begrüßt Regensburger Beispiel
Das Regensburger Beispiel sei nur zu begrüßen, meint der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Dr. Thomas Petri, gegenüber TVA. Generell sei aber schwierig festzustellen, wie viele Überwachungskameras es in einer Region wirklich gebe. Denn es gibt keine Registrierungspflicht weder für öffentliche noch für private Kameras.
Viele Kommunen seien sich bei den rechtlichen Vorgaben für die Aufstellung einer Kamera auch unsicher, meint Petri. Dort denke man immer „im Zweifel für eine Kamera“, auch wenn die einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff darstelle. Für solche Fälle gibt es für Kommunen einen gemeinsamen Leitfaden von Datenschutzbeauftragten und Innenministerium.
Dabei sei die Kamera auch für Petri nur ein recht billiges Instrument, um auf Missstände zu reagieren. „Leider gibt es dennoch noch immer einen Trend zu mehr Videoüberwachung“, meint der Datenschutzbeauftragte.
Neben den Kameras in Regensburg stehen in Ostbayern noch an einer Reihe weiterer Standorte (Stand ebenfalls Landtagsanfrage) Kameras öffentlicher Einrichtungen: In der Stadt Straubing sind es zehn, im Landkreis Straubing-Bogen dagegen nur eine an der Mehrzweckhalle der Stadt Geiselhöring. Im Landkreis Regensburg gibt es insgesamt sechs solcher Kameras (eine in Donaustauf, zwei in Lappersdorf und 3 in Wörth an der Donau), im Landkreis Cham insgesamt acht (je eine in Bad Kötzting, Falkenstein und Lam, zwei in Furth im Wald und drei in Cham). Insgesamt elf öffentliche Kameras gibt es im Landkreis Kelheim: Je eine in Abensberg, Mainburg und Siegenburg, und je vier in Bad Abbach und Kelheim.
SC