Wie bereits berichtet, wurde in den frühen Morgenstunden des 07.12.2014 eine Taxifahrer durch einen unbekannten jungen Mann brutal misshandelt. Aufgrund der Tatumstände ermitteln nun die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Kripo Regensburg wegen eines versuchten Tötungsdeliktes.
Am Sonntag, den 07.12.2014, gegen 04:45 Uhr, nahm ein Taxifahrer vor dem Lokal „Mia“ in der Rodinger Straße eine Frau und einen Mann sowie zwei weitere bislang unbekannte männliche Fahrgäste auf. Die beiden männlichen Fahrgäste stiegen an einer Brücke vor dem Ortsteil Michlsdorf aus.
Die junge Frau und den jungen Mann fuhr er dann weiter in die Prof.-Heigl-Straße im Ortsteil Michelsdorf. Dort angekommen gab es zunächst einen verbalen Streit, da der Mann den Fahrpreis nicht bezahlten wollte. Im weiteren Verlauf attackierte der Fahrgast den Taxifahrer körperlich und trat ihn, nachdem er auf dem Boden lag, mehrmals mit den Füßen ins Gesicht. Der 49jährige erlitt dadurch massive Verletzungen im Gesichtsbereich. Anschließend flüchtete das Pärchen.
Der Tatverdächtige ist ca. 20 bis 25 Jahre alt, 175-180 cm groß und schlank, dunkle, an den Seiten kurz rasierte Haare. Er war bekleidet mit einer dunklen Jacke.
Seine Begleiterin ist ebenfalls ca. 20 bis 25 Jahre alt, 170 – 175 cm groß und schlank. Sie war dunkel gekleidet und hatte auffällig lange, glatte, dunkle Haare.
Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, bzw. Hinweise auf die Identität sowohl des Tatverdächtigen als auch der jungen Frau und auf die beiden anderen Fahrgäste geben können, werden gebeten, sich dringend mit der Kripo Regensburg unter der Rufnummer 0941/506-2888 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Natürlich werden insbesondere aber auch die beiden männlichen Fahrgäste und die junge Begleiterin gebeten, sich als Zeugen zu melden.
Für Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen, wurde durch das Bayer. Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 2000 € (in Worten zweitausend Euro), die unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt wird, ausgesetzt. Die Belohnung ist nur für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
pm