Seit heute, 14. Januar, gelten neue Regeln bei der Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten. Spätestens 48 Stunden nach Einreise muss ein negativer Corona-Test vorliegen. Bei besonderen Regionen muss sogar ein negativer Test schon vor der Einreise vorgezeigt werden. Diese Einreiseverordnung wurde am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossen.
Für Einreisen nach Deutschland aus Ländern mit hohen Corona-Infektionszahlen sollen strengere Test-Pflichten kommen. Wer in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet war, soll künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise einen negativen Test vorweisen müssen. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.
Bei Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen oder wenn dort neue ansteckendere Virus-Varianten kursieren, muss das Testergebnis schon vor der Einreise da sein und etwa auch der Fluggesellschaft vorgelegt werden können. Generell gilt für Einreisende aus Risikogebieten schon jetzt eine Pflicht, sich nach der Rückkehr in Quarantäne zu begeben. Das soll auch so bleiben.
Der Chamer Landrat Franz Löffler begrüßt diese Entscheidung zur Wiedereinführung der Testpflicht. Der Landkreis Cham hatte bereits am 6. Oktober als einziger bayerischer Landkreis eine Testpflicht für Grenzpendler eingeführt und dazu die entsprechenden Testkapazitäten bereitgestellt. Löffler hatte angesichts der hohen Infektionszahlen in Tschechien bereits überlegt, die eigene Allgemeinverfügung wieder aufleben zu lassen. Auch nach Aufhebung der bayernweiten Testpflicht appellierte Landrat Löffler an die Grenzpendler, sich freiwillig testen zu lassen, was rund die Hälfte auch tat.
"Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage. Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen. Virusmutationen sind eine zusätzliche Gefahr für unsere Gesundheit. Eine Ausbreitung in Deutschland müssen wir soweit wie möglich verhindern." - Jens Spahn, Gesundheitsminister
Welches Gebiet in welche Kategorie fällt, ist auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) zu finden. Die Verordnung legt zudem fest, dass Einreisende ab 1. März per SMS Informationen über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen bekommen.
Als Gebiet mit besonders hohen Infektionszahlen gelten derzeit Regionen, in denen es mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt. Für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika war die Testpflicht bereits eingeführt worden, nachdem dort eine besonders ansteckende Variante des Virus aufgetaucht war. «Wir haben ja sehr schnell gehandelt», betonte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. In Deutschland sei das ansteckendere Virus bisher nur «in Einzelfällen» nachgewiesen worden.
Bundesgesundheitsministerium/dpa/MB