In mündlicher Verhandlung befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Dienstag (10.30 Uhr) mit der Zulassung des sogenannten Pflege-Volksbegehrens. Die Initiatoren des Volksbegehrens «Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern» hatten nach eigenen Angaben mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt. Das bayerische Innenministerium hatte das gewünschte Volksbegehren jedoch für rechtlich unzulässig erklärt und den Fall dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München zur Prüfung vorgelegt.
Die Initiatoren des Volksbegehrens – ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen – fordern unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Patientenversorgung verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden. Das Innenministerium argumentiert, Teile der Forderungen seien bereits durch Bundesrecht abschließend geregelt, in Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis.
Mit Spannung wird nun die Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs erwartet, ein Termin für dessen Entscheidung steht aber noch nicht fest.
dpa