Das bereits in anderen Regionen Bayerns bei Wildvögeln nachgewiesene Vogelgrippe-Virus hat sich möglicherweise jetzt auch auf den Landkreis Cham ausgeweitet. Das Landratsamt Cham fordert deshalb alle Geflügelhalter auf, strikt die bereits seit 22. November angeordnete Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel und das Verbot der Durchführung von Geflügelausstellung und –märkten zu beachten. Des Weiteren haben Geflügelhalter sicherzustellen, dass die Stallungen nur mit Schutzkleidung, die ausschließlich dort getragen wird, betreten werden. Außerdem müssen die Hände gewaschen werden und die Schuhe desinfiziert werden. Damit soll die Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände verhindert werden.
Am 16. Dezember 2016 wurde im Bereich des Neumühlen-Sees in der Gemeinde Weiding eine tote Wildgans gefunden und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Untersuchung vorgelegt. Am 22. Dezember 2016 teilte das Landesamt mit, dass bei dem Tier der Influenza-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde und somit der Verdacht einer Infektion besteht. Die eingesandten Untersuchungsproben sind mittlerweile an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet worden. Dort finden gegenwärtig eine genauere Untersuchung des vorliegenden Subtyps des Virus sowie eine Einstufung hinsichtlich seiner krankmachenden Wirkung bei Geflügel (Pathogenitätsnachweis) statt.
Unabhängig vom weiteren Untersuchungsergebnis weist das Landratsamt auf die bereits geltende Stallpflicht für Nutzgeflügel und das Verbot von Ausstellungen und Märkten für Geflügel und Tauben hin. Nach einer ersten Risikobewertung durch das Veterinäramt am Landratsamt Cham erscheinen über die Stallpflicht hinaus zunächst keine weiteren Maßnahmen wie Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet notwendig.
Das Landratsamt empfiehlt folgende allgemeine Verhaltensregeln:
Info:
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in Bayern stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de bereit.
Weitere Informationen beinhalten die am 21.11.2016 in Kraft getretene Eilverordnung (http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/Vogelgrippe/Eil_VO_Biosicherheit.html) über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen sowie die Geflügelpest-Verordnung.
pm/LS