Um die Frage der Schuldfähigkeit und die Unterbringung und Sicherungsverwahrung in der Psychatrie geht es heute in einem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg. Im November vergangenen Jahres hat der damals 31-jährige Mann seinen Vater mit Spiritus übergossen und angezündet. Der 65-Jährige schwebte in Lebensgefahr, nur das Eingreifen seiner Frau hatte ihm wahrscheinlich den Tod erspart. In einer Spezialklinik in Nürnberg musste er operiert werden, um ihm mit schwersten Verbrennungen am Leben zu erhalten.
Der Sohn des Opfers hat in der ersten Vernehmung gegenüber den Ärzten angegeben, er sei bei der Tat wie ferngesteuert gewesen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann an einer schizophrenen Störung leidet und aufgrunddessen nicht schuldfähig ist. Es ist daher wahrscheinlich, dass er weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
SC