Mehr als 10.000 Internetnutzer wurden Ende letzten Jahres von einer Regensburger Kanzlei abgemahnt- sie sollten jeweils 250 Euro Schadenersatz zahlen. Schon damals kam die Frage auf, ob das Streaming überhaupt illegal war. Laut Landgericht Köln war Vorgehen der Abmahner wohl ebenfalls nicht einwandfrei.
Im Fall der von einer Regensburger Anwaltskanzlei abgemahnten Nutzer des Streaming Portals „Redtube“ hat das Landgericht Köln jetzt das Vorgehen der Abmahner kritisiert. Die Namen und Anschriften der Nutzer hätten nicht herausgegeben werden dürfen. Die Regensburger Kanzlei U&C hatte zehntausende Internetnutzer abgemahnt, weil diese sich angeblich urheberrechtlich geschützte pornographische Filme auf der Internetseite Redtube.com angesehen haben. Laut Aussage des Landgerichts Köln stellt das Streaming einer Videodatei aber im Gegensatz zum Herunterladen noch keinen relevanten Rechtswidrigen Urheberrechtsverstoß dar.
MF