In Bezug auf das heutige Urteil im Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, trotz des Schuldspruchs in Revision zu gehen.
Durch die Entscheidung des Landesgerichts, drei der Angeklagten unter anderem teilweise schuldig zu sprechen, sieht sich die Staatsanwaltschaft Regensburg darin bestätigt, dass die Ermittlungen und die Anklageerhebung berechtigt waren.
Die Staatsanwaltschaft werde das Urteil durch den Bundesgerichtshof prüfen lassen.
Korruptionsdelikte würden die Funktionsweise eines Staates gefährden, weshalb sich die Staatsanwaltschaft bei solchen Vergehen besonders in der Pflicht sehe.
Die Staatsanwaltschaft weise die Kritik von der 6. Strafkammer entschieden zurück. In diesem Zusammenhang weisen sie auch auf die Zwischenentscheidungen der Gerichte außerhalb der Hauptversammlung hin und dass die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft zu keiner Zeit beanstandet worden sei. Zudem habe die Strafkammer die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mit leichten Abweichungen zugelassen, was auch für die Postion der Staatsanwaltschaft spreche.
Des Weiteren wird in der Pressemitteilung angefügt: „Zweck einer Hauptverhandlung, die durch die Anklage bewirkt wird, ist es gerade, mittels Beweiserhebung festzustellen, welche Tatvorwürfe nach der Überzeugung des Gerichts nachweisbar sind. Soweit dies nach der Meinung des Gerichts nicht der Fall ist, rechtfertigt dies keinesfalls den Vorwurf, die Anklageerhebung sei ungerechtfertigt gewesen.“
„Die Staatsanwaltschaft hat an der Hauptverhandlung in der gebotenen Sachlichkeit mitgewirkt. So wie bereits die von der Strafkammer nicht beanstandeten wiederholten persönlichen Diffamierungen gegenüber den Vertretern der Staatsanwaltschaft jedoch irritiert haben, irritieren jetzt auch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht manche Äußerungen in der Urteilsbegründung über die Arbeit der Staatsanwaltschaft“
Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg