Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) darf die Abgaswerte seines Dienstwagens nicht länger geheimhalten. Der Freistaat müsse der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs genannten CO2-Werte mitteilen.
Das verlangte das Verwaltungsgericht München in einem Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat Bayern kann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen.
Die Deutsche Umwelthilfe vergleicht jedes Jahr die Dienstwagen von Politikern und veröffentlicht eine Liste der Abgaswerte. Seehofer hatte die Angaben zu seinem Dienstwagen im vergangenen Jahr erstmals verweigert. Die Staatskanzlei hatte dies mit der Sicherheit und der erhöhten Terrorgefahr begründet, da aus diesen Werten auf die Schutzausstattung des gepanzerten Fahrzeugs geschlossen werden könne.
dpa/MF