Mi, 03.07.2019 , 13:42 Uhr

Urteil: Joachim Wolbergs bleibt weiterhin suspendiert

Die Landesanwaltschaft hat in einer heutigen Pressemitteilung deutlich gemacht, dass Joachim Wolbergs weiterhin suspendiert bleibt. Das Urteil am Landgericht Regensburg mit dem Schuldspruch, aber ohne Strafe, hat keine Auswirkungen auf die vorläufige Dienstenthebung.

Die bayerische Landesanwaltschaft hatte im Januar 2017 den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, Joachim Wolbergs, vorläufig des Dienstes enthoben. Im März 2018 haben sie diese Entscheidung aufgrund der Vorwürfe wegen Vorteilsannahme und Verstößen gegen das Parteiengesetz aufrecht erhalten.

Diese Entscheidung werde aber regelmäßig geprüft. Deshalb werde die Landesanwaltschaft die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und erst danach ein Urteil treffen. Zudem werde die Landesanwaltschaft auch die zweite Anklage gegen Joachim Wolbergs berücksichtigen und das Urteil abwarten.

Am 16. April 2019 hat das Oberlandesgericht Nürnberg die zweite Anklage gegen Wolbergs zugelassen. Es handelt sich hierbei um den Vorwurf der Bestechlichkeit in Bezug auf das Immobilienzentrum Regensburg. Ein hinreichender Tatverdacht der Bestechlichkeit ist vom OLG bejaht worden.

Das Disziplinarverfahren ist bereits im Mai 2019 auf die zweite Anklage ausgeweitet worden, weshalb die Suspendierung bestehen bleibt.

 

Rechtliche Begründung und Hintergrund:

Im Rahmen ihrer Prognoseentscheidung hat die Landesanwaltschaft Bayern hierbei berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung der Vorwurf der Bestechlichkeit in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt. Im Falle einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wäre das Beamtenverhältnis sogar von Gesetzes wegen beendet.

Nach Art. 39 Abs. 1 des Bayerischen Disziplinargesetzes können vorläufige Maßnahmen ungeachtet der Unschuldsvermutung dann angeordnet oder aufrechterhalten werden, wenn im Disziplinarverfahren die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit überwiegen- 3 der Wahrscheinlichkeit zu erwarten steht oder durch ein Verbleiben des Beamten im Amt eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs anzunehmen wäre. Der betroffene Beamte kann jederzeit beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der angeordneten Maßnahmen stellen. Das Bayerische Disziplinargesetz sieht in Art. 24 Abs. 1 die Aussetzung des Disziplinarverfahrens zwingend vor, wenn es sich sowohl im Strafverfahren als auch im Disziplinarverfahren im Wesentlichen um dieselben tatsächlichen Vorwürfe handelt.

 

Pressemitteilung Landesanwaltschaft Bayern

Das könnte Dich auch interessieren

28.12.2024 Neutraubling: Unbekannter beschädigt Auto Ermittlungen wegen Sachbeschädigung Ein bislang unbekannter Täter hat in der Nacht ein Auto beschädigt, das in einer Wohngegend geparkt war. Der Sachschaden beläuft sich auf eine erhebliche Summe im vierstelligen Bereich. Polizei bittet um Hinweise Die Polizeiinspektion Neutraubling hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Mithilfe. Wer Hinweise zur Tat geben kann, wird gebeten, sich 27.12.2024 Regensburg: Bundespolizei nimmt gesuchte Straftäterin fest Am Hauptbahnhof Regensburg haben Bundespolizisten am Dienstag, 24. Dezember, eine gesuchte 33-jährige Deutsche festgenommen. 27.12.2024 Waldsassen: Radmuttern gelöst und Auto beschädigt Zwischen dem 25.12.2024 und dem 26.12.2024 ereignete sich am Johannisplatz in Waldsassen eine Sachbeschädigung. Ziel der Tat war ein dort geparkter weißer Geländewagen der Marke Mercedes. 27.12.2024 Bayern: Zahl der Kirchenaustritte sinkt - auch in Regensburg Die Anzahl der Kirchenaustritte in Bayern zeigt 2024 einen rückläufigen Trend, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergibt. Trotz dieses Rückgangs bleibt die Zahl der Kirchenaustritte weiterhin hoch.