Mi, 13.08.2014 , 12:43 Uhr

Urteil im Mollath-Prozess erwartet: Gewalttäter oder Intrigen-Opfer?

Nach 16 Verhandlungstagen wird der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath das Gericht an diesem Donnerstag in Freiheit verlassen. Der 57-Jährige wird dann vom Landgericht Regensburg freigesprochen: Denn die deutsche Prozessordnung gibt in Wiederaufnahmeverfahren vor, dass das Urteil für den Angeklagten nicht schlechter ausfallen darf als zuvor. Ob an dem Nürnberger jedoch der Makel des Gewalttäters haften bleibt, der seine Frau geschlagen, gebissen, getreten, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und eingesperrt hat, ist vor dem Urteilsspruch die spannende Frage.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber wegen attestierter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Erst nach mehr als sieben Jahren kam er frei. Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus.

Mollath selbst wies die Vorwürfe auch im Wiederaufnahmeverfahren zurück: «Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen.» Er bezichtigte dagegen seine Ex-Frau, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Sie habe Straftaten erfunden und ihm angehängt, «um mich kostengünstig zu entfernen», behauptete Mollath in seinen letzten Worten vor dem Urteil am vergangenen Freitag. Er forderte wie seine Vertedigung einen Freispruch erster Klasse – also aus erwiesener Unschuld.

Die Staatsanwaltschaft glaubt indes nicht an ein Komplott der damaligen Ehefrau, das die Aufdeckung eines Schwarzgeldskandals durch Mollath verhindern sollte, in den sie angeblich verwickelt war. Der Ankläger forderte, Mollath wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung schuldig zu sprechen. Hinweise auf eine erneute Unterbringung des Nürnbergers aufgrund einer Wahnvorstellung oder Gemeingefährlichkeit sieht der Anklagevertreter nicht.

Der Oberstaatsanwalt beantragte zudem eine Entschädigung für die Zeit der Psychiatrie-Unterbringung. Die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren sowie Mollaths Verteidigung trägt ohnehin die Staatskasse.

 

dpa / lby

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