Di, 08.04.2014 , 11:40 Uhr

Urteil gegen Todesfahrer

Der Todesfahrer von Regensburg muss in die Psychiatrie. Das Landgericht Regensburg verurteilte den 46-Jährigen am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung im Zustand der Schuldunfähigkeit. Bei der etwa einstündigen Raserei im vergangenen August hatte der Mann eine Fünfjährige getötet, deren Schwester schwer verletzt und eine Spur der Verwüstung hinterlassen. «Wir sind überzeugt, dass von dem Beschuldigten weitere erhebliche Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich sind», sagte der Vorsitzende Richter Werner Ebner am Dienstag. Ein Gutachter hatte dem 46-Jährigen zur Tatzeit Schuldunfähigkeit attestiert und die Unterbringung in der Psychiatrie befürwortet.

 

dpa

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