Als Reaktion auf das weiter steigende Infektionsgeschehen hat der Freistaat Bayern die Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erneut angepasst. In der Folge ist das Betreten des Universitätsklinikums Regensburg ab sofort nur noch mit einer FFP2-Maske zulässig. Dies betrifft sowohl ambulante und stationäre Patienten als auch Besucher, Begleitpersonen, Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Personen mit Terminen am Klinikum. Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis sechzehn Jahren gilt weiterhin die Verpflichtung, einen medizinischen Mundschutz zu tragen. Alle weiteren derzeit geltenden Beschränkungen behalten ihre Gültigkeit (
www.ukr.de/coronavirus).
Wie bisher ist es derzeit nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet, Patientenbesuche am UKR zu tätigen. Gültig sind Schnelltests, PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) und Antigentests (nicht älter als 24 Stunden). Selbsttests sind nicht zulässig. Außerdem müssen Besucher ein Meldeformular (Download unter
www.ukr.de/coronavirus) ausfüllen und sich mit diesem vor jedem Patientenbesuch am Stationsstützpunkt anmelden. Dieses Meldeformular dient, neben der Überprüfung auf Einhaltung der 3G-Regelung dazu, mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Ebenso werden weiterhin nur Besucher im UKR zugelassen, die keine Krankheitszeichen eines respiratorischen Infektes (Husten, Schnupfen etc.) mit Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2-Infektion hatten.
Stationäre Patienten dürfen zwei Besucher täglich empfangen
Jeder stationäre Patient kann, ohne spezielle Genehmigung, innerhalb der festgelegten Besuchszeit, von 13:00 bis 18:00 Uhr, täglich bis zu zwei Besucher empfangen. Diese dürfen sich allerdings nicht gleichzeitig im Zimmer des Patienten aufhalten. Die Regelungen im Detail sind unter
www.ukr.de/coronavirus zu finden.
Hygienevorschriften müssen zwingend eingehalten werden
Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben des UKR halten: ab dem Betreten des Klinikumsgebäudes muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im UKR eine FFP2-Maske (ohne Ventil) getragen werden (mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr); beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Station ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Begleitpersonen weiterhin nur in dringlichen Fällen erlaubt
Zugleich weist das UKR darauf hin, dass Personen, die Patienten zu ambulanten oder stationären Terminen ins Klinikum begleiten, nur dann erlaubt sind, wenn der Patient dringlich auf Hilfe angewiesen ist. In derartigen Fällen kann momentan nur einer Begleitperson Zugang gewährt werden. Begleitpersonen werden gebeten, das Meldeformular für sonstige Besucher (Download unter
www.ukr.de/coronavirus) ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mitzubringen und an der für die Patientenbehandlung zuständigen Stelle (Leitstelle oder Station) abzugeben.
Universitätsklinikum Regensburg