Ab dem kommenden Wochenende darf jeder stationäre Patient einmal täglich einen Besucher empfangen. Besuchsberechtigt sind Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder eine weitere feste Person.
Der Besucher muss sich zuvor telefonisch bei der betreffenden Station angemeldet haben. Einlass auf die Station ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Besuche können täglich zwischen 13:00 und 18:00 Uhr erfolgen.
Pressemitteilung UKR