Die Bayerische Staatsregierung hat auf die steigenden Inzidenzen reagiert und die bestehenden Beschränkungen weiter verschärft. Für Besucher stationärer Patienten am Universitätsklinikum Regensburg (UKR) bedeutet dies, dass ab sofort alle, somit auch geimpfte und genesene Personen, einen negativen Test vorweisen müssen.
Die neue Vorgabe gelte ab dem heutigen Dienstag, 16. November 2021, für alle Besucher stationärer Patienten. Als Testnachweis gültig sind Schnelltests, PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) und Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) mit entsprechendem schriftlichen oder elektronischen Nachweis. Selbsttests sind nicht zulässig.
Außerdem müssen Besucher ein Meldeformular (Download unter
www.ukr.de/coronavirus) ausfüllen und sich mit diesem vor jedem Patientenbesuch am Stationsstützpunkt anmelden. Dieses Meldeformular dient dazu, mögliche Infektionsketten schneller nachvollziehen zu können.
Ebenso werden weiterhin nur Besucher im UKR zugelassen, die keine Krankheitszeichen eines respiratorischen Infektes (Husten, Schnupfen etc.) mit Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2-Infektion hatten.
Stationäre Patienten dürfen zwei Besucher täglich empfangen
Jeder stationäre Patient kann, ohne spezielle Genehmigung, innerhalb der festgelegten Besuchszeit, von 13:00 bis 18:00 Uhr, täglich bis zu zwei Besucher empfangen. Diese dürfen sich allerdings nicht gleichzeitig im Zimmer des Patienten aufhalten. Die Regelungen im Detail sind unter
www.ukr.de/coronavirus zu finden.
Hygienevorschriften müssen zwingend eingehalten werden
Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben des UKR halten: ab dem Betreten des Klinikumsgebäudes muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im UKR eine FFP2-Maske (ohne Ventil) getragen werden (mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr); beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Station ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Begleitpersonen weiterhin nur in dringlichen Fällen erlaubt
Zugleich weist das UKR darauf hin, dass Personen, die Patienten zu ambulanten oder stationären Terminen ins Klinikum begleiten, nur dann erlaubt sind, wenn der Patient dringlich auf Hilfe angewiesen ist. In derartigen Fällen kann momentan nur einer Begleitperson Zugang gewährt werden. Begleitpersonen werden gebeten, das Meldeformular für sonstige Besucher (Download unter
www.ukr.de/coronavirus) ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mitzubringen und an der für die Patientenbehandlung zuständigen Stelle (Leitstelle oder Station) abzugeben.
Für die Kinderklinik und die Abteilung für Pädiatrische Hämotologie, Onkologie und Stammzelltransplantation (PHOS) gilt auch für Begleitpersonen die 3G-Regelung.
Die detaillierten Besuchsregelungen sowie Hinweise für Begleitpersonen finden Sie unter
www.ukr.de/coronavirus.
UKR Regensburg / MB