Auch in der Corona-Pandemie sollen die Patienten am UKR die Möglichkeit bekommen, regelmäßg Besuche zu erhalten. Durch die wieder steigenden Inzidenzen wurden die Regelungen für das Betreten von Krankenhäusern angepasst. Ab sofort dürfen nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen Patienten im UKR besuchen.
Gültigkeit haben nur PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) und Antigentests (nicht älter als 24 Stunden). Selbsttests sind nicht zulässig!
Wie bisher muss der Besucher ein Meldeformular (Download unter www.ukr.de/coronavirus) ausfüllen und sich mit diesem vor dem Patientenbesuch am Stationsstützpunkt anmelden. Dieses Meldeformular dient, neben der Überprüfung auf Einhaltung der 3G-Regelung dazu, mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Das Meldeformular ist für jeden Besuch erneut auszufüllen.
Ebenso werden weiterhin nur Besucher im UKR zugelassen, die keine Krankheitszeichen eines respiratorischen Infektes (Husten, Schnupfen etc.) mit Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2-Infektion hatten.
Jeder stationäre Patient kann, ohne spezielle Genehmigung, innerhalb der festgelegten Besuchszeit, von 13:00 bis 18:00 Uhr, täglich bis zu zwei Besucher empfangen. Diese dürfen sich allerdings nicht gleichzeitig im Zimmer des Patienten aufhalten. Die Regelungen im Detail sind unter www.ukr.de/coronavirus zu finden.
Die Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben des UKR halten: ab dem Betreten des Klinikumsgebäudes muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im UKR eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung oder FFP2-Maske (ohne Ventil) getragen werden; beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Station ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Zugleich weist das UKR darauf hin, dass Personen, die Patienten zu ambulanten oder stationären Terminen ins Klinikum begleiten, nur dann erlaubt sind, wenn der Patient dringlich auf Hilfe angewiesen ist. In derartigen Fällen kann momentan nur eine Begleitperson genehmigt werden. Begleitpersonen müssen sich im UKR mit dem entsprechenden Meldebogen registrieren und ebenfalls die 3G-Regelungen einhalten.
Die Besuchsregelungen sowie Hinweise für Begleitpersonen finden Sie unter www.ukr.de/coronavirus.
PM UKR Regensburg/MB