Heute, am 30. April, ist der Tag des Wolfes. Eine in den letzten beiden Monaten durchgeführte Forsa-Umfrage zeigt: Trotz der Herausforderung für die Nutztierhalter bleibt die Zustimmung in der Bevölkerung gegenüber den Wölfen hoch. Der Wolf ist wieder heimisch in Bayern und die Nutztierhalter stehen nun vor der Herausforderung, mit den neuen Bedingungen umzugehen. Ganze 82 Prozent der bayerischen Bevölkerung sprechen sich dafür aus, dass der Wolf wieder Teil der Natur im Freistaat ist.
Wölfe gehören genauso wie Füchse, Rehe oder Biber in unsere Landschaft. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag des LBV-Partners NABU zum Tag des Wolfes durchgeführt hat. Bei der hohen Zustimmung zum Wolf gibt es deutschlandweit keinen Unterschied zwischen Bewohnern im städtischen Umfeld und im ländlichen Raum.
Der LBV fordert von der Bayerischen Staatsregierung, betroffene Nutztierhalter durch Beratung, finanzielle Förderung von Herdenschutzmaßnahmen und gegebenenfalls den Ausgleich von Schäden zu unterstützen.
„Die Menschen in Deutschland stehen der Anwesenheit des Wolfes nach wie vor positiv gegenüber“, sagt LBV- Artenschutzreferent Dr. Andreas von Lindeiner. Der europaweit streng geschützte Wolf sei nach seiner Ausrottung in Deutschland vor 150 Jahren für die meisten Menschen bis vor ein paar Jahren nur ein Fabeltier gewesen. „Wir müssen wieder lernen mit dem Wolf zu leben, dazu gehören neben Information und Aufklärung vor allem auch Unterstützung für Nutztierhalter beim Herdenschutz.“
Der kürzlich vom Ministerrat verabschiedete „Aktionsplan Wolf“ trägt dem in wesentlichen Teilen Rechnung und stellt ein entsprechendes Förderprogramm für Präventionsmaßnahmen in Aussicht. Die Forderung des Ministerrats, die Wolfspopulation auf das artenschutzrechtlich erforderliche zu begrenzen, ist allerdings praktisch wie auch rechtlich nicht umsetzbar. Ebenso lehnt der LBV eine Änderung des Schutzstatus beim Wolf – wie im Koalitionsvertrag der großen Koalition gefordert – ab.
Auch die EU-Kommission bekräftigte kürzlich erneut, dass der strenge Schutzstatus nicht gelockert werden solle. „Für Ausnahmefälle wie beispielsweise beim Umgang mit Wölfen, die unerwünschtes Verhalten zeigen, reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen aus, um – wenn erforderlich – auch den gezielten Abschuss eines Wolfs anzuordnen“, sagt LBV-Artenschutzreferent von Lindeiner.
„Auch wenn Präventionsmaßnahmen nicht mehr ohne unzumutbare Mehraufwendungen möglich sind, ist eine Entnahme möglich – dies muss jedoch immer eine Einzelfallentscheidung bleiben.“
Wie die forsa-Umfrage zeigt, wird die Rückkehr des Wolfes von der Mehrheit der Bayern positiv wahrgenommen. Um diese breite Akzeptanz des Wildtieres in der Bevölkerung nachhaltig zu stärken, bedarf es aus Sicht des LBV vor allem eines lösungsorientierten Umgangs mit möglichen Mensch-Tier-Konflikten. Dafür muss eine praxisnahe, unbürokratische Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen ebenso gefördert werden, wie Investitionen in Wissenschaft und Forschung. Bund und Länder müssen sich endlich gemeinsam für den Herdenschutz engagieren. „Wir nehmen Ängste und Sorgen sehr ernst und appellieren an alle Interessengruppen, sich am seriösen, wissenschaftsbasierten Dialog über den Umgang mit dem Wildtier Wolf zu beteiligen“, so von Lindeiner.
pm/MB