Mi, 14.01.2015 , 12:32 Uhr

Über fünf Jahre Jugendstrafe wegen Vergewaltigung

Der heute verurteilte Vergewaltiger ist selbst noch nicht lange volljährig – doch Anfang 2014 passieren zwei Schlimme Straftaten für die er jetzt zur Rechenschaft gezogen wird. Der 18-Jährige hat zwei Mädchen erst betrunken gemacht und sich dann sexuell an ihnen vergangen. Wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung sowie versuchter Vergewaltigung und schwerem sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen muss der 18-jährige Praktikant jetzt hinter Gitter.

 

Über fünf Jahre Jugendstrafe

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten übereinstimmend fünf Jahre Jugendstrafe für den jungen Mann gefordert. Das Gericht ging in seinem Urteil sogar noch darüber hinaus: Zu fünf Jahren und drei Monaten wurde der Schuldige verurteilt. Auch miteinbezogen wurde dabei eine Jugendstrafe aus dem Jahr 2013 wegen ähnlich einschlägiger Delikte: Schon damals wurde er unter anderem wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Jugendstrafe von 1 1/2 Jahren verurteilt.

 

SC

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